WilderSueden
Ich spiele jetzt mal den Teufels Anwalt und behaupte dass dir alle Informationen zur Verfügung gestellt wurden die rechtlich zwingend notwendig sind. Das Wärmecontracting wird sicherlich erwähnt und die Übernahme nach 20 Jahren bestimmt auch...irgendwo versteckt in Absatz 35 oder so ähnlich. Dass der Preis vollkommen überzogen ist und der Geschäftsführer des Bauträgers auch Geschäftsführer der Wärmefirma ist, wird für Juristen eher nebensächlich sein.Selbst wenn man das hätte nachlesen können in irgendeinem Beitrag, finde ich, dass ich ein Recht auf so eine Info habe, sobald ich eine Reservierungsgebühr zählen soll. Denn erstens weiß ich nicht, ob ich die zurück bekomme. Da sind die Aussagen unterschiedlich. Und zweitens ist diese Info, neben den anderen Themen, keine die abhängig vom Bauabschnitt sind.
Das Konstrukt sieht mir nach einer gewissen Absicht aus und ich würde vermuten dass solche Details wie die Geschäftsführer auch nicht an die Makler weitergegeben werden. Nachfragen werden die ohnehin nicht. Der Bauträger will möglichst schnell sein Gebiet verkaufen und der Makler will schnell Abschlüsse machen. Und wenn dabei noch ein paar Euro einbehaltene Reservierungsgebühr anfallen, um so besser