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Sie verstehen das richtig, ab sofort zahlen Sie keine Reservierungs-Gebühr mehr, da diese bei einer Stornierung ausbezahlt werden und vom Bauträger nicht einbehalten werden können.Verstehe ich das richtig, dass Reservierungen ab jetzt auch ohne Reservierungsgebühr möglich sind (für ernsthafte Interessenten, die bislang aufgrund der Unstimmigkeiten nicht reserviert hatten?) Alternativ könnte man die Möglichkeit des Rücktritts und der Rückerstattung der Reservierungsgebühr, so wie Sie es jetzt hier geschrieben haben, auch eindeutig auf dem Reservierungsformular niederschreiben. Aktuell steht dort nichts davon, dass man die Reservierungsgebühr im Falle eines Abspringens zurück erhält.
Die Fa. Wengerter verbaut generell Fußbodenheizungen nur im Erdgeschoss. Im 1. Obergeschoss werden Heizkörper verbaut.Gab es dahingehend auch Änderungen in der Bau- und Leistungsbeschreibung? Konkret geht es uns vor allem um zwei Punkte:
1.) Ist weiterhin nur im Erdgeschoss eine Fußbodenheizung vorhanden ist (und in den oberen Geschossen nur noch Heizkörper). Bei einer höheren Ausstattung würde ich mit Fußbodenheizung im gesamten Haus rechnen?
2.) Ist das Haus weiterhin bodenlos? Wir würden uns, analog zu den Fliesen, einen Boden bis zu einer bestimmten Preisgrenze (z.B. Parkett bis 35 EUR/m²) wünschen.
Die Fliesenarbeiten sind bereits im Hauptpreis enhalten. Sie können die Bodenarbeiten selbst ausführen lassen oder Sie suchen sich bei der Bemusterung einen Boden Ihrer Wahl aus, wie z.B. Parkett.2.) Ist das Haus weiterhin bodenlos? Wir würden uns, analog zu den Fliesen, einen Boden bis zu einer bestimmten Preisgrenze (z.B. Parkett bis 35 EUR/m²) wünschen.