Weniger bauen als in der Baugenehmigung beantragt und genehmigt

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Hafenstraße

Guten Morgen zusammen!

Es geht voran. Wir planen derzeit unser Häuschen und möchten bzw. müssen (wegen der Festpreisgarantie des Hausaufstellers) in den nächsten 10 Monaten einen Bauantrag stellen. Gebaut wird allerdings erst Ende 2023/Anfang 2024, da die Auftragsbücher des Aufstellers voll sind. Der Tiefbau, und damit das größte Wagnis in unserer Kostenkalkulation, findet somit erst nächstes Jahr statt, also weit nach der Baugenehmigung.

Sollte der Tiefbau deutlich mehr Geld verschlingen, als geplant, würden wir ganz konkret auf einen kostspieligen Erker-Anbau samt Balkon verzichten. Liegen die Kosten hingegen im Rahmen, bleiben wir beim geplanten Erker.

Nun meine Frage: In der Baugenehmigung müssen wir diesen Erker mit beantragen und genehmigen lassen (das ist soweit auch unkritisch, alles im Baufenster, Grundflächenzahl wird eingehalten, alles okay). Wenn wir aus Kostengründen darauf verzichten müssen, entsprächen wir dann allerdings nicht mehr der Baugenehmigung, sondern würden "weniger" bauen, als genehmigt wurde. Hat damit jemand Erfahrung? Kann ich das "einfach so" machen, oder benötige ich sogar eine komplett neue Genehmigung?

Schon mal danke für Eure Einschätzungen!
 
In der Ruine

In der Ruine

Wenn ich richtig gegoogelt habe, wird die Tektur vor in Anspruchnahme der Baugenehmigung gestellt.
Wenn der Tiefbau tätig wird, ist der Bau doch gestartet und damit die Genehmigung in Kraft, oder?
 
11ant

11ant

Wir planen derzeit unser Häuschen und möchten bzw. müssen (wegen der Festpreisgarantie des Hausaufstellers) in den nächsten 10 Monaten einen Bauantrag stellen. [...] Sollte der Tiefbau deutlich mehr Geld verschlingen, als geplant, würden wir ganz konkret auf einen kostspieligen Erker-Anbau samt Balkon verzichten.
Zehn Monate reichen der Forencommunity absolut locker dafür, Euren (Nicht)erker breiter zu diskutieren als er gebaut würde :)
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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