Vertragszwang bei Hausanschluss von Telekom

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K

klblb

Guest
Hallo zusammen,

ich will/muss im neuen Haus einen Telefonanschluss von der Dt. Telekom legen lassen. Habe die entsprechenden Unterlagen für den Hausanschluss bei der Telekom Bauherrenberatung angefordert und unterschrieben zurückgeschickt. So weit, so gut.

Nun ruft mich heute jmd. von der Bauherrenberatung an und sagt, dass die Unterlagen OK sind, aber erst weiterbearbeitet werden, wenn ich auch einen Telefon/DSL/TV-Vertrag abgeschlossen habe. Ich solle doch hierfür eine bestimmte Telefonnr. im Vertrieb anrufen.

Nun wundert mich das doch sehr, dass man einen Hausanschluss NUR bekommt, wenn man auch einen Telefonvertrag abschließt! Ist das erlaubt? In den Vertragsunterlagen zur Beantragung des Hausanschlusses ist das nicht erwähnt.

Die Telekom will natürlich mit mir auch nach der Hausinstallation Geld verdienen, aber das würde sie sowieso, da jeder andere Telefonanbieter für die Leitung Miete zahlen muss.

Ist das irgendwo geregelt, ob mich die Telekom zu einem Telefonvertrag zwingen darf?
Weiß da jemand genau Bescheid und kann mir passende Verordnungen/Gesetze nennen, die bei der Diskussion mit dem Bauherrenservice nutzen kann?

Danke und beste Grüße,
klblb

Nachtrag:
In dem Flyer der Telekom Bauherrenberatung (den man mit diesen Begriffen googeln kann), ist nicht von einem Vertragszwang geschrieben. Dort steht nur, dass man nach erfolgtem Hausanschluss von einem Vertriebsmitarbeiter kontaktiert wird und bei Interesse einen Telefonvertrag abschließen kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
N

nordanney

Nö, die Telekom muss Dir die Leitung auch ohne Vertrag legen. Klappt bei uns problemlos, wir werden Internet/Telefon über Unitymedia nutzen und haben eine SAT-Schüssel fürs Fernsehen.
Bisher hat sich auch kein Vertriebsmitarbeiter gemeldet - wir ziehen aber auch erst im April ins neue Haus.
 
C

ChristianF

Hallo, die Diskussionen kenne ich. Wir habens so gelöst dass wir einen Standard Telefonanschluss (analog) beauftragt haben, welcher nur 6 Tage Kündigungsfrist hat. Hat den Vorteil dass die Telekom den Anschluss auch tatsächlich in Betrieb nimmt, ihr eine Telefonnummer bekommen werdet bzw eure alte mitgenommen wird und die erst gehen wenn alles läuft. Das vermeidet Ticket - Pingpong zwischen den Anbietern und ich habe mal gehört dass die Telekom bei Arbeiten am Netz für andere Anbieter.. Naja, sagen wir mal, nicht so engagiert ist

Die 30€ wäre es mir auf jeden Fall wert. Danach kannst Du sofort den von Dir gewünschten Anbieter beauftragen, den Anschluss zu übernehmen, 6 Tage dürfte bei einem Hausbau zu verschmerzen sein.

Viele Grüße,
Christian
 
T

toxicmolotof

Telekom keine Ahnung, Unitymedia aber z.B. nennt einen Preis, z.B. 900 Euro für die Installation und gewährt bei Vertragsabschluss einen Rabatt von 400 Euro. So in etwa war zumindest das Angebot bei uns.

Vielleicht hilft es dir in der Argumentation.

Ich fände es unverschämt wenn die das gar nicht machen. Evtl. wird es ohne Vertrag nur teurer.
 
N

nordanney

Die Telekom bietet den Anschluss unabhängig von einem Vertrag an, günstigere Preise gibt es auch bei Vertragsabschluss nicht.
Bei Unitymedia ist es abhängig davon, ob bzw. welche Verträge man abschließt.
Ich würde mich erst gar nicht auf Diskussionen einlassen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ist das irgendwo geregelt, ob mich die Telekom zu einem Telefonvertrag zwingen darf?
Weiß da jemand genau Bescheid und kann mir passende Verordnungen/Gesetze nennen, die bei der Diskussion mit dem Bauherrenservice nutzen kann?
Du machst mir bisher einen nüchternen und sachlichen Eindruck - Lass Dich doch nicht ins Bockshorn jagen

Der Teledoof laufen die Kunden scharenweise davon; es ist daher - aus meiner Sicht - nachvollziehbar, daß sich deren Kundenberater eine "passende" Argumentation einfallen lassen, dies zukünftig zu beschränken. Das bedeutet aber nicht, daß dies auch rechtens wäre. Es hat auch sicher seinen Grund, daß Du lediglich "telefonisch" aufgefordert wurdest; ich unterstelle, daß Du nicht gefragt wurdest, ob das Telefonat zu statistischen Zwecken aufgezeichnet werden darf?

Für mich klingt das ganze nach Kopplungsgeschäft:

1. Begriff: auch Kopplungsbindungen. Verpflichtung einer Vertragspartei, zusätzlich zum eigentlich gewünschten Gut (Koppelungsprodukt) eine andere - meist nicht gewünschte - Ware oder Dienstleistung abzunehmen, die weder sachlich noch handelsüblich zum gewünschten Gut dazugehört (gekoppeltes Produkt). Die Koppelung kann durch Zwang (insbesondere auf Druck eines marktbeherrschenden Anbieters des Koppelungsproduktes) oder durch Preisanreize bewirkt werden. Kopplungsgeschäft können zum Ausschluss der Wettbewerber vom Markt für das gekoppelte Produkt führen und die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des dergestalt vertraglich Gebundenen einschränken.

2. Kartellrechtliche Beurteilung: Kopplungsgeschäfte verstoßen grundsätzlich gegen das Verbot des § 1 GWB und Art. 101 I AEUV. Koppelungen im Vertikalverhältnis können gemäß der Vertikal-GVO von diesem Verbot freigestellt sein, wenn sich der Marktanteil des Lieferanten sowohl beim Koppelungsprodukt als auch beim gekoppelten Produkt auf maximal 30 Prozent beläuft. Zudem möglicher Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§ 19 I, II Nr. 2 GWB) sowie möglicher Verstoß gegen das Verbot unwilliger Behinderung anderer Unternehmen durch marktbeherrschende oder marktstarke Anbieter (§§ 19 I i.V.m. II Nr. 1, 20 I GWB).

Quelle: Gabler, Wirtschaftslexikon

Du hast Dir Name des Kundenberaters, Uhrzeit und Inhalt des Telefonats kurz skizziert? Dann setze ein Schreiben auf - am Besten ERSch - daß Du keine Erweiterung des bestellten Hausanschlusses wünschst und verweist dabei auf den hauseigenen Flyer der Teledoof. Dann läßt Du sie kommen ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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