Grundstück neben Elternhaus zu klein? 3m-Abtrenngrenze einhalten?

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N

Noxus

Hallo liebes Forum,

meine Freundin und ich überlegen uns in 2-3 Jahren ein Haus zu bauen.
Meine Eltern würden uns das Grundstück neben ihrem Haus dafür überlassen, jedoch könnte dies vielleicht etwas zu klein sein.
Vielleicht hat hier jemand Vergleichswerte, ob dies so überhaupt möglich ist.

Kurz zu den Werten:
Vom Haus meiner Eltern bis zur Grundstücksgrenze sind es 16m.
Normalerweise muss es zu von Haus zu Haus jeweils 3m bis Grundstücksgrenze sein, also -6m und dann noch mal zur anderen Seite hin -3m.
Das macht dann 7m breite für das Haus, was wir arg klein finden.
Wir haben uns einige Häuser angesehen und denken, dass wir so mit 8-9m besser hinkommen würden.

Nun die offenen Fragen:
Kann man vielleicht die grenze des neuen Grundstückes 2m vom Elternhaus entfernt ziehen (Eltern würden uns das so überschreiben wenn möglich), somit hätten wir schon 1m gewonnen?
Oder muss die neue Grundstücksfläche min. 3m vom alten Haus entfernt sein?
Dann wäre noch die andere Seite - hier ist kein Bauland, sondern Ackerland. Kann man mit Zustimmung des Bauern auch hier vielleicht auf 2m zur Grenze hin bauen?

Wenn beides ginge, hätten wir vielleicht die 9m für das Haus zusammen

Danke für etwaige Informationen
 
Der Da

Der Da

Beantworten kann dir das nur das zuständige Bauamt.
Was sagt denn der Bebauungsplan? Gibt es überhaupt einen?

Eine Unterschreitung zur Grundstücksgrenze lässt sich durch eine Baulast auf dem anderen Grundstück lösen. Aber wie das mit Mindestabständen zwischen Häusern aussieht, ist eine andere Frage.
Die Frage die ihr Euch stellen müsst. Was passiert mit dem Elternhaus irgendwann... solltet ihr es "zubauen" ist es eventuell später nicht mehr varkaufbar. Welche Einschränkungen würde das deinen Eltern zumuten? Schattenwurf etc...

Sonst kann ein guter Architekt auch schicke Häuser mit 7 oder 8m Breite entwerfen.
 
N

Noxus

Danke für die schnelle Antwort DerDa

Mit dem Bauamt haben wir nächste Woche ein Termin - wollte nur mal hören, was vielleicht möglich wäre und das gegebenenfalls beim Termin ansprechen.
Ob es einen Bebauungsplan gibt ist eine gute Frage - in der Straße haben ähnliche Projekte andere Familien durchgeführt, weswegen wir davon ausgingen, dass es kein Thema sein sollte. Aber wird sich sicher beim Termin mit dem Bauamt klären

Schattenwurf des Hauses, hatte ich auch schon angesprochen - meine Eltern scheint das nichts aus zu machen. Hinten raus ist auch noch nen großer Garten vorhanden.

Wir hatten uns bisher nur Fertig & Massivhäuser von den "großen" Unternehmen angesehen - so z.B. Musterhausaustellung in Kaarst und Wuppertal. Hierbei hat uns im Endeffekt die Massivhäuser von V gut gefallen. Aber hierbei war keines unter 8,x m....
 
B

Bauexperte

Hallo,

Mit dem Bauamt haben wir nächste Woche ein Termin - wollte nur mal hören, was vielleicht möglich wäre und das gegebenenfalls beim Termin ansprechen.
Warte den Termin ab; die Sachbearbeiters des Bauamtes sind Menschen wie "Du & ich"

Aber hierbei war keines unter 8,x m....
Darüber solltest Du Dir die wenigstens Sorgen machen; es gibt auch schöne Entwürfe mit 7.00 m ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

Wastl

Na klar geht das. Doppelhaushälfte haben gar keinen Abstand. Bei vielen "Nachverdichtungen" vor allem in der eigenen Familie wird dies genehmigt. Bei uns kommt sowas oft vor.
 
D

DG

Hallo Noxus,

Hallo liebes Forum,

Nun die offenen Fragen:
Kann man vielleicht die grenze des neuen Grundstückes 2m vom Elternhaus entfernt ziehen (Eltern würden uns das so überschreiben wenn möglich), somit hätten wir schon 1m gewonnen?
Oder muss die neue Grundstücksfläche min. 3m vom alten Haus entfernt sein?
Dann wäre noch die andere Seite - hier ist kein Bauland, sondern Ackerland. Kann man mit Zustimmung des Bauern auch hier vielleicht auf 2m zur Grenze hin bauen?

Wenn beides ginge, hätten wir vielleicht die 9m für das Haus zusammen

Danke für etwaige Informationen
Ihr könnt die neue Grenze theoretisch 2m vom alten Haus ziehen, das bringt aber für die zulässige Bebauung nichts bzw. löst nur Mehrkosten aus. Grundsätzlich habt Ihr 3 Möglichkeiten:

1. Das Bauamt genehmigt eine Unterschreitung des üblichen Bebauungsabstandes von 6 auf zB 5m. In Absprache mit dem Bauamt wird die neue Grenze zwischen den Häusern dann so gebildet, dass keine weiteren Abstandsflächenbaulasten entstehen. Wenn Ihr zwischen den Häusern eine Garage plant, solltet Ihr 3m behalten und Deine Eltern 2m.

2. Auf dem Acker zur anderen Seite weicht man ebenfalls von den 3m Grenzabstand ab und geht zB bis auf 1,5m an den Acker ran - dazu benötigt Ihr dann eine Baulast von 1,5m Breite auf der kompletten Haustiefe auf dem Ackergrundstück, d.h., der Eigentümer des Ackerlandes muss dem zustimmen. Somit hättet Ihr 1,5-2,5m Hausbreite gewonnen.

3. Ihr kauft dem Bauern einen Streifen von 3-5m ab. Dann hat Euer Grundstück eine Breite von 16-18m.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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