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Chloe83
Hallo liebe Foren-Gemeinde,
wir bekommen im Erdgeschoss zwei zweiflüglige Terrassentüren mit jeweils 2 m Breite.
Diese sind jedoch nicht „bodentief„ kalkuliert, sodass diese mit Fensterbrett vorgesehen sind.
Wir möchten diese jedoch bodentief mit 2 cm Schwelle. Der Fensterbauer baut sie so zwar ein, lehnt jedoch eine Gewährleistung auf Schlagregendichtigkeit ab.
Als Option wäre für uns auch denkbar, eine Scheibe in Festverglasung und die andere als Tür zum öffnen auszuführen. Auch bei dieser Variante wird die Gewährleistung abgelehnt.
Ist das generell so, dass bei bodentiefen Fenstern mit 2 cm Schwelle die Schlagregendichtigkeit abgelehnt wird ?
Vielen Dank !
wir bekommen im Erdgeschoss zwei zweiflüglige Terrassentüren mit jeweils 2 m Breite.
Diese sind jedoch nicht „bodentief„ kalkuliert, sodass diese mit Fensterbrett vorgesehen sind.
Wir möchten diese jedoch bodentief mit 2 cm Schwelle. Der Fensterbauer baut sie so zwar ein, lehnt jedoch eine Gewährleistung auf Schlagregendichtigkeit ab.
Als Option wäre für uns auch denkbar, eine Scheibe in Festverglasung und die andere als Tür zum öffnen auszuführen. Auch bei dieser Variante wird die Gewährleistung abgelehnt.
Ist das generell so, dass bei bodentiefen Fenstern mit 2 cm Schwelle die Schlagregendichtigkeit abgelehnt wird ?
Vielen Dank !