KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464

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J

Joedreck

Also bist du der Meinung, dass der
Ich hab mich jetzt hier auf Joedreck bezogen, der die Klausel als Bauherrenschutz auslegen wollte. Das war es definitiv nicht und - wie auf den letzten Seiten gesagt - finde ich auch, dass man mit der ganzen Konstruktion Bauherren eine fiese Falle gestellt hat
Gesetzgeber Bauherren Schaden wollte, oder wie soll ich deinen Post mit Falle stellen verstehen?
Da ich selbst in einer Bundesbehörde tätig bin, bin ich entsprechend zurückhaltend mit dem Glauben an die offiziellen Begründungen. Ich gehe weiter davon aus, dass die Klausel "windige" Finanzierungen sichern sollte. Auf Bauherrenseite
 
WilderSueden

WilderSueden

Wie bereits gesagt...um Bauherren vor sich selbst zu schützen, wäre ein Rücktrittsrecht die passende Methode gewesen und nicht die zwingende Auflösung des Vertrags. Und in den FQ stet ja auch, dass einRücktrittsrecht nicht ausreicht, da sonst der Anreiz nicht bestünde. Und wie gestern ausgeführt...ich glaube, dass das Problem nicht in Bösartigkeit liegt sondern schlicht und einfach daran, dass das Denkmodell der zuständigen Behörde nicht mit der Realität der meisten Bauherren übereinstimmt. Das hat man dann durch den Vorbehalt irgendwie zu flicken versucht und dabei vergessen, dass die Förderung überraschend beendet werden kann
 
Y

Ysop***

Wie bereits gesagt...um Bauherren vor sich selbst zu schützen, wäre ein Rücktrittsrecht die passende Methode gewesen und nicht die zwingende Auflösung des Vertrags. Und in den FQ stet ja auch, dass einRücktrittsrecht nicht ausreicht, da sonst der Anreiz nicht bestünde. Und wie gestern ausgeführt...ich glaube, dass das Problem nicht in Bösartigkeit liegt sondern schlicht und einfach daran, dass das Denkmodell der zuständigen Behörde nicht mit der Realität der meisten Bauherren übereinstimmt. Das hat man dann durch den Vorbehalt irgendwie zu flicken versucht und dabei vergessen, dass die Förderung überraschend beendet werden kann
Das glaube ich leider auch. Wenn ich aber richtig verstanden habe, ist das Problem hier nun, dass es die zuschussvariante nicht mehr gibt. Mit zuschuss hätte bei rechtzeitiger Beantragung der Vertrag Bestand, oder?
 
Nixwill2

Nixwill2

Das glaube ich leider auch. Wenn ich aber richtig verstanden habe, ist das Problem hier nun, dass es die zuschussvariante nicht mehr gibt. Mit zuschuss hätte bei rechtzeitiger Beantragung der Vertrag Bestand, oder?
Bei mir vermutlich ja, bei sysrun80 wohl nicht. Er hat die Zuschusssumme in seiner Bedingung stehen, bei uns ist das nicht der Fall.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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