Aber es gibt sie: "Teiländerung VI vom 5. 11. 1988" weist darauf hin, daß es mindestens sieben Begründungen gibt (des Ursprungsplanes und sechser Änderungen) und daß die gültige Änderung auch schon 33 Jahre auf dem Buckel hat. Ohne die vorenthaltenen Informationen (nicht zu verwechseln mit es gäbe sie nicht) wäre nun möglich (gewesen, aber jetzt tue ich mir das freilich nicht mehr an), 1. die Begründungen zu lesen und den merkwürdigen Regelungen nachzuforschen; 2. aus dem Vergleich der Begründung des Ursprungsplanes und der Änderungen zu erkennen, wo Verschärfungen und wo Lockerungen die Tendenz sind; 3. nachzuschauen, wie sich spätere Bebauungspläne derselben Gemeinde entwickelt haben und 4. herauszufinden, ob ggf. eine VII. Änderung bereits im Schwange ist (und wo deren Reise hingeht). Tja.
Oh, ein Makler ... wo habe ich das denn überlesen ?