Diese Fehleinschätzung dachte ich bereits aufgeklärt zu haben: insbesondere, wenn ein Bebauungsplan erkennbar komisch drauf ist, schlägt die Stunde der Sekundärliteratur (Begründung des Bebauungsplanes bzw. seiner Änderungen; teilweise sogar Bebauungspläne vorher entwickelter Gebiete derselben Gemeinde). Dann kann man nachsehen, ob es Sinn machen würde (oder eher ein zynischer Rat wäre, der den Fragesteller ins offene Messer laufen ließe), den Weg der Befreiung von der einschränkenden Vorschrift anzuregen.