Town & Country möchte Baukran und Transportkosten berechnen

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R

rehfeldt

Ich kann mich nicht erinnern, dass wir bei Town & Country bisher einen Kran bezahlen mussten. Lediglich die Herstellung eines Kranstellplatz mussten wir bezahlen, der tatsächlich nur Max. 5 x genutzt wurde, sonst parkten dort die Handwerker und wenn frei auch wir.
 
D

driver55

Falls sich jemand für unsere Kosten für die Straßensperrung, teilweise Kranstellplatz, interessiert (Bauort im Landkreis Leipzig/Sachsen):

- Bearbeitung verkehrsrechtliche Maßnahme 150,00 € netto
- Vollsperrung Fahrbahn inkl. Einrichtung Halteverbotzone 1.212,26 € netto
- Genehmigungskosten verkehrsrechtliche Anordnung 49,50 € netto
- Genehmigungskosten Sondernutzungserlaubnis 27,72 € netto
(Brutto gesamt 1.712,98)

Wir bitten nun um eine teilweise Erstattung, da PKW und größte LKW bequem an dem Kran vorbeifahren konnten, der bis auf eine Radbreite im Prinzip auf unserem Grundstück stand und unserem Augenschein nach weder die Vollsperrung noch die Einrichtung der Halteverbotszone erfolgte. Außerdem war der Zeitraum auch keine ganze Woche, wie berechnet, sondern maximal 1,5 Tage. Ich halte Euch auf dem Laufenden. :)

Falls dieser Beitrag an der Stelle falsch von mir platziert wurde, bitte ich um Entschuldigung.
Da ist sicherlich der "bekannte Zug abgefahren". Wenn, dann hättet ihr sofort reagieren müssen. Das Amt, bzw. der Bauhof, hat die Sperrung doch aufgebaut und dann eine Woche später wieder abgebaut.
Kannst ja berichten, ob du Erfolg hattest.
 
P

Pinkiponk

Da ist sicherlich der "bekannte Zug abgefahren". Wenn, dann hättet ihr sofort reagieren müssen. Das Amt, bzw. der Bauhof, hat die Sperrung doch aufgebaut und dann eine Woche später wieder abgebaut.
Kannst ja berichten, ob du Erfolg hattest.
Es war Absicht, dass ich die Rechnung gleich per Echtzeitüberweisung bezahlt habe. Wenn die Leistung erbracht wurde, bezahle ich sie, wenn die Leistung nicht erbracht wurde, gehe ich davon aus, eine teilweise Erstattung zu erhalten. :-) Es war ja, meinem Augenschein nach, keine Sperrung aufgebaut oder falls aufgebaut, wäre sie nicht gebraucht worden. Das wissen Fachleute aber vielleicht "anders".

Ja, ich berichte gerne wieder. :-)
 
moHouse

moHouse

Es war Absicht, dass ich die Rechnung gleich per Echtzeitüberweisung bezahlt habe. Wenn die Leistung erbracht wurde, bezahle ich sie, wenn die Leistung nicht erbracht wurde, gehe ich davon aus, eine teilweise Erstattung zu erhalten. :) Es war ja, meinem Augenschein nach, keine Sperrung aufgebaut oder falls aufgebaut, wäre sie nicht gebraucht worden. Das wissen Fachleute aber vielleicht "anders".

Ja, ich berichte gerne wieder. :)
Fehlt da ein "nicht" im ersten Satz?

Zum Rest: habt ihr wirklich ne Rechnung bekommen?
Oder war es ein Gebührenbescheid.

Beim ersten wäre es Zivilrecht nach Baugesetzbuch und man kommt mit seinem Alltags-Rechtsverständnis ziemlich weit.

Bei nem Bescheid sind wir im Verwaltungsrecht und da gelten andere Regeln.
Auch wenn Gebühren grundsätzlich eine Verwaltungsdienstleistung voraussetzen, gibt's zur Erstattung eigene Regeln.
Bekommst ja auch nicht automatisch KiTa-Beiträge erstattet, wenn die Kita mal ausserplanmäßig zu hat.
 
P

Pinkiponk

Fehlt da ein "nicht" im ersten Satz?
Nein, das "nicht" fehlt nicht. :)

Zum Rest: habt ihr wirklich ne Rechnung bekommen?
Oder war es ein Gebührenbescheid.
Wir erhielten eine Rechnung unseres Hausbauers, der eine Kopie der Rechnung der Kranfirma, die sich um die Genehmigungen gekümmert hat, beifügte. Für unsere Hausbaufirma ist das ein durchlaufender Posten. Wir hatten die Hausbau-Firma vorher authorisiert, dass die Kranfirma sich darum kümmern kann. Uns wurde das schriftlich nahegelegt, da die Gemeinden "anscheinend" sehr streng sind bei der Vergabe solche Genehmigungen und man als Nicht-Fachmann viel falsch machen kann, was dann letztendlich dazu führt, dass das Haus nicht gestellt werden kann. Ob das stimmt, weiß ich nicht, das Risiko war mir zu groß. Ich bin ein lernendes System und versuche es beim ggf. nächsten Mal selbst. :)
 
11ant

11ant

Wir erhielten eine Rechnung unseres Hausbauers, der eine Kopie der Rechnung der Kranfirma, die sich um die Genehmigungen gekümmert hat, beifügte. Für unsere Hausbaufirma ist das ein durchlaufender Posten. Wir hatten die Hausbau-Firma vorher authorisiert, dass die Kranfirma sich darum kümmern kann.
D.h. Du hast noch garkeinen Gebührenbescheid bekommen und hast garnicht der Gemeinde überwiesen, sondern der Kranfirma, und riskierst nun, daß die erst einmal einen Deines Erachtens fehlerhaften Gebührenbescheid bekommen und zeitraubend dagegen vorgehen müssen, statt den ganzen Kladderadatsch vorab telefonisch "zu löschen bevor es ein Großbrand wird" ???
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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