Baugrund von Nachbarbaustelle belagert mit Container und Zement

4,20 Stern(e) 5 Votes
D

DerBjoern

Vorsicht! nicht einfach die Sachen entfernen auf dem Grundstück. Fremdes Eigentum, auch wenn es auf dem eigenen Grundstück gelagert wird, bleibt fremdes Eigentum! Da sollte man selber erst mal tunlichst die Finger von lassen.

Sprich mit dem Bauherren und versucht eine Lösung zu finden. Gleich die Polizeikeule schwingen wird eurer zukünftigen Nachbarschaft nicht förderlich sein. Wenn sie dann nicht einlenken kann man immer noch die Keule schwingen. Aber evtl. weiß der andere Bauherr nicht einmal davon.
Bei uns im Baugebiet ist es völlig normal das Sachen auf benachbarten Grundstücken gelagert wird. War bei uns auch so. Wir haben denen kurz vor unserem Baubeginn Bescheid gegeben und die haben den Platz geräumt.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Welches Recht habe ich? - ???
Die Frage muß eher lauten "welche Pflichten hast Du". Info hierzu findest Du unter u.a. in § 823 Baugesetzbuch oder auch § 4 Bundes- und Bodenschutzgesetz. Einfach ausgedrückt haftest Du als Eigentümer für jedweden Schadensfall auf Deinem Grundstück; sei es durch eintretende Schadstoffe oder auch Verletzung von Personen.

Ich würde nicht notwendigerweise sofort die "Keule" hervorholen, denn es lebt sich denkbar schlecht nebeneinander, ist erst mal "das Kind im Brunnen"; vlt. sind Deinem zukünftigen Nachbarn die Auswirkungen seines Handelns nicht bewußt? Das würde mich jedenfalls nicht wundern, erinnere ich "nur" so manche Statements hier auf dem Forum. Da Du selbst mitten in den Bauvorbereitungen zu stecken scheinst, würde ich "gestern" den Grundstückseigentümer ausfindig machen. Da es auf jeder Baustelle ein Bauschild gibt, sollte dies nicht weiter schwierig sein; ansonsten gibt das Bauamt oder auch Katasteramt Auskunft. Vereinbare zeitnahe und zügige Räumung Deines Grundstückes unter Hinweis darauf, daß Du ansonsten das Grundstück unter polizeilicher Begleitung kostenpflichtig räumen läßt.

Das sollte reichen und belastet Euer, in Zukunft hoffentlich gutes Nachbarschaftsverhältnis, nicht über Gebühr.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Vorsicht! Nicht einfach die Sachen entfernen auf dem Grundstück. Fremdes Eigentum, auch wenn es auf dem eigenen Grundstück gelagert wird, bleibt fremdes Eigentum! Da sollte man selber erst mal tunlichst die Finger von lassen.
Man entfernt kein fremdes Eigentum, sondern sichert sein Grundstück vor etwaigen Gefahren. Eigentum verpflichtet.

Sprich mit dem Bauherren und versucht eine Lösung zu finden. Gleich die Polizeikeule schwingen wird eurer zukünftigen Nachbarschaft nicht förderlich sein. Wenn sie dann nicht einlenken kann man immer noch die Keule schwingen. Aber evtl. weiß der andere Bauherr nicht einmal davon.
Bei uns im Baugebiet ist es völlig normal das Sachen auf benachbarten Grundstücken gelagert wird. War bei uns auch so. Wir haben denen kurz vor unserem Baubeginn Bescheid gegeben und die haben den Platz geräumt.
Es wird doch nicht eingelenkt. Ich meine, was willst Du denn noch!? Der TE hat dem BU klipp und klar zu verstehen gegeben, dass er sein Baugrundstück von Bäumen freimachen und es für seinen eigenen Bau vorbereiten will und erntet vom BU - der es seinerseits nicht für nötig befunden hat, mal leise anzufragen, ob die Lagerung möglich ist - nur dumme Sprüche. An dem Punkt würde ich die Dämmung einfach mitten auf die Straße stellen oder der BU zahlt mir täglich in bar 'ne Pacht für die Lagerung. Schließlich hat der TE durch den BU des Nachbarn eine Beeinträchtigung seines BV erlitten, er kommt ja nicht weiter. Und genau so wie der BU nicht gefragt hat, ob er seine Materialien da lagern darf, würde ich ihn dann nicht fragen, was er davon hält, sein Material auf der Straße wieder zu finden, wenn ich ihm schon die Gelegenheit gebe, das Material selbst wegzuräumen.

MfG
Dirk Grafe
 
D

DerBjoern

Ich wäre mit der Empfehlung von Dirk Grafe vorsichtig, einfach die Sachen an die Straße zu stellen. Ein Verwandter hatte ähnliches Problem welches allerdings vor Gericht geklärt wurde. Er durfte die die fremden Gegenstände auch nicht von seinem Grundstück entfernen, bis das Gericht den Eigentümer zum entfernen aufforderte. Bevor du da tätig wirst, befrage einen Anwalt!
 
B

Bauexperte

Hallo Dirk,

An dem Punkt würde ich die Dämmung einfach mitten auf die Straße stellen oder der BU zahlt mir täglich in bar 'ne Pacht für die Lagerung. Schließlich hat der TE durch den BU des Nachbarn eine Beeinträchtigung seines BV erlitten, er kommt ja nicht weiter. Und genau so wie der BU nicht gefragt hat, ob er seine Materialien da lagern darf, würde ich ihn dann nicht fragen, was er davon hält, sein Material auf der Straße wieder zu finden, wenn ich ihm schon die Gelegenheit gebe, das Material selbst wegzuräumen.
Hielte sich der TE an Deine persönliche Vorgehensweise, wäre er nicht gut beraten.

Auch wenn auf seinem Grund & Boden fremdes Material gelagert wird - bar seiner Zustimmung, so darf er über dieses Material noch lange nicht verfügen, wie es ihm beliebt. Im Gegenteil, folgt er Deinem Rat und das Material wird dadurch beschädigt, kann der TE haftbar gemacht werden.

Deshalb in solchen Fällen zunächst schriftlich anmahnen und erst danach, wenn der so Abgemahnte immer noch nicht reagiert, kann der Grundstückseigentümer das Material zu Lasten und Kosten des Nachbarn entfernen lassen. Jede andere Vorgehensweise kann ungeahnte Folgen nach sich ziehen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Hallo Dirk,


Hielte sich der TE an Deine persönliche Vorgehensweise, wäre er nicht gut beraten.
Bauexperte. In dem Moment, wo Du auch nur anfängst, das Dämmmaterial auf einen Hänger zu verladen und auf dem Nachbarbau MA des BU rumturnen, hast Du innerhalb von Sekunden den Polier da stehen, weil der Angst um sein Material hat. Einsicht in Form der Erklärung, dass man sein Grundstück von Bäumen befreien will - und beim Bäumefällen ja auch ein gewisses Potential für Schäden besteht - scheint ja beim BU nicht vorhanden zu sein, also muss man eben mal in einer Sprache sprechen, die der BU versteht. Und den Unterschied zwischen "Material da" und "Material weg" verstehen die mit Sicherheit alle.

Rechtlich ist das natürlich nicht ganz sauber - andererseits hat der BU keine Erlaubnis das Grundstück zu betreten (uU Landfriedensbruch), keine Erlaubnis für die Lagerung und kann vermutlich nicht mal nachweisen, dass das Material überhaupt ihm gehört. Vor Gericht geht sowas aus wie's Hornberger Schießen, Klage kommt da auch eh nicht, weil der BU ja selbst erst mal grundsätzlich unrecht gehandelt hat.

Alternative: das Grundstück/Material zustellen/unzugänglich machen und dann einfach mal lockere €500.- Pacht fordern. Pro Tag.

Dann hat man ganz schnell ein sauber geräumtes Grundstück, was ja letztlich das Ziel ist.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen
Oben