M
Maier
Hallo liebes Forum,
jetzt habe ich zwar schon fleißig gelesen bin mir aber bei zwei Punkten noch unsicher.
1.)
Voraussichtlich können wir von einer Privatperson ein Grundstück erwerben allerdings MUSS zwingend mit einem bestimmten Bauträger gebaut werden. Fällt bei dieser Konstellation jetzt Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an oder auf Grundstück plus neues Haus. Auf der einen Seite sind die Parteien wirtschaftlich nicht "verbandelt" allerdings besteht ja schon eine Art "Kopplungsgeschäft".
2.)
Auf welchen Wert wird die Steuer berechnet, wenn auf dem Grundstück noch ein altes Haus ist, was abgerissen wird. Schmälert dies den anzusetzenden Wert (Kaufpreis - Abrisskosten) und sind Notarkosten zu besteuern oder auch abzuziehen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Grüße
jetzt habe ich zwar schon fleißig gelesen bin mir aber bei zwei Punkten noch unsicher.
1.)
Voraussichtlich können wir von einer Privatperson ein Grundstück erwerben allerdings MUSS zwingend mit einem bestimmten Bauträger gebaut werden. Fällt bei dieser Konstellation jetzt Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an oder auf Grundstück plus neues Haus. Auf der einen Seite sind die Parteien wirtschaftlich nicht "verbandelt" allerdings besteht ja schon eine Art "Kopplungsgeschäft".
2.)
Auf welchen Wert wird die Steuer berechnet, wenn auf dem Grundstück noch ein altes Haus ist, was abgerissen wird. Schmälert dies den anzusetzenden Wert (Kaufpreis - Abrisskosten) und sind Notarkosten zu besteuern oder auch abzuziehen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Grüße