K a t j a
Wenn man die Wand in der Küche weglassen kann, wäre natürlich cooler. Dann würde ich die Insel an Eurer Stelle noch etwas zentraler vor der Küchenzeile platzieren. Mal sehen, was das mehr kostet. :oops:
Ansonsten finde ich die Lösungen im OG sehr gut umgesetzt - schön, wenn einer mitdenkt. Frage: Wie sind die Maße der Dusche?
Wieso ein bodentiefes Fenster im Bad? Das ist zwar originell aber eher für die Menschen, die von außen rein gucken. :D
Zu Entwurf 2:
Für den Lichthof gilt generell erstmal keine Abstandsregel. Es ist kein Gebäude, welches eine solche auslöst. In NI gibt es allerdings eine Besonderheit: Hier dürfen Wände grundsätzlich nicht Höher als 0,5 x Wand-Höhe vom Nachbargrundstück entfernt sein. Dabei zählen Abgrabungen mit (wo wohnt Ihr denn?!;)). Das heißt, bei einer Traufhöhe von (rund) 4,5m dürftet Ihr maximal 1,5m tief buddeln, um die (0,5 x 6m =) 3m Abstand nicht zu überschreiten.
Für einen Lichthof sind die 1,5m aber ausreichend - die Brüstungshöhe des Fensters wäre dann eben bei etwa 1,14m. Für ein Kellerfenster immer noch sehr gut.
Zwerchhaus hatte ich auf der Nordseite im Schlafzimmer geplant, damit die Schränke Platz haben. Die akustische Trennung des Schlafzimmer von den Kinderzimmer ist hier neben dem Platzgewinn im EG auch ein nennenswerter Vorteil. Im Süden über dem Lichthof ginge dann aber eben kein Zwerchhaus. Vielleicht könnte man im Bad bei den Waschbecken noch eine kleine Gaube setzen - das wäre sinnvoll.
Wie so ein Lichthof im Garten aussieht, dazu solltet Ihr aber mal Bilder googeln. Es bleibt mehr oder weniger ein Loch im Boden - das muss man wissen und die Entwässerung sollte auch mit geplant werden. Der Platzgewinn im EG hat aber natürlich seinen Wert.
Ansonsten finde ich die Lösungen im OG sehr gut umgesetzt - schön, wenn einer mitdenkt. Frage: Wie sind die Maße der Dusche?
Wieso ein bodentiefes Fenster im Bad? Das ist zwar originell aber eher für die Menschen, die von außen rein gucken. :D
Zu Entwurf 2:
Für den Lichthof gilt generell erstmal keine Abstandsregel. Es ist kein Gebäude, welches eine solche auslöst. In NI gibt es allerdings eine Besonderheit: Hier dürfen Wände grundsätzlich nicht Höher als 0,5 x Wand-Höhe vom Nachbargrundstück entfernt sein. Dabei zählen Abgrabungen mit (wo wohnt Ihr denn?!;)). Das heißt, bei einer Traufhöhe von (rund) 4,5m dürftet Ihr maximal 1,5m tief buddeln, um die (0,5 x 6m =) 3m Abstand nicht zu überschreiten.
Für einen Lichthof sind die 1,5m aber ausreichend - die Brüstungshöhe des Fensters wäre dann eben bei etwa 1,14m. Für ein Kellerfenster immer noch sehr gut.
Zwerchhaus hatte ich auf der Nordseite im Schlafzimmer geplant, damit die Schränke Platz haben. Die akustische Trennung des Schlafzimmer von den Kinderzimmer ist hier neben dem Platzgewinn im EG auch ein nennenswerter Vorteil. Im Süden über dem Lichthof ginge dann aber eben kein Zwerchhaus. Vielleicht könnte man im Bad bei den Waschbecken noch eine kleine Gaube setzen - das wäre sinnvoll.
Wie so ein Lichthof im Garten aussieht, dazu solltet Ihr aber mal Bilder googeln. Es bleibt mehr oder weniger ein Loch im Boden - das muss man wissen und die Entwässerung sollte auch mit geplant werden. Der Platzgewinn im EG hat aber natürlich seinen Wert.