Der Käufer zahlt den Notar. Du must nur die Löschung deiner Grundschuld zahlen. Daher sagen viele, dass daher der Käufer den Notar raussuchen darf.
Ist aber egal, da der Notar neutral sein muss. Mängel kann man aufführen, dir bekannte aber versteckte Mängel oder Vorsatz kann man nicht ausschließen.
ist es dann nicht besser vollumfänglich alle Mängel aufzulisten? (ich kenne ja "alle" und habe diese bereits dem Käufer mitgeteilt, er (der Käufer) wollte das aber gar nicht so genau wissen...). Kenne den Käufer seit 20 Jahren und erwarte keine Probleme, bei dieser Summe möchte ich mögliche Probleme aber natürlich auch weitestgehend ausschliessen.
Und ich hafte doch nicht für versteckte, mir nicht bekannte Mängel - oder ? (verkauft "wie es steht und liegt" ...)
Blöderweise steht auch noch eine kleine, uralte Grundschuld drin die meine Eltern schon nicht löschen konnten. Was macht man da dann üblicherweise? (muss mal mit meinen Eltern sprechen warum das nicht ging bzw. bei der Volksbank anrufen und nachfragen)
P.S. Ich bin zwar alt und damit erwachsen, habe aber nie ein Haus verkauft ;) ...