P
Pinkiponk
Wir werden nun auf den Carport (siehe Foto) verzichten und stattdessen eine Fertiggarage aufstellen lassen. Die Straße verläuft schräg. Lt. Bebauungsplan (siehe rosa Markierung Foto Ausschnitt), müssen zwischen Straße und Garage 5,50m Abstand eingehalten werden. Weiß jemand von Euch, ob die 5,50m Abstand zur Garage an der längsten (also an der Grenze zum Nachbarn) oder kürzesten Seite gemessen werden? Oder müssen die 5,50m Abstand über den gesamten Verlauf der Straße eingehalten werden?
Mein Mann meint, da die Straße schräg verläuft, dürfte er es sich aussuchen (Techniker halt; er glaubt an physikalische Gesetze, aber nicht an Verwaltungsvorgaben) :) möchte aber nicht, dass ich beim Bauamt anrufe und mich vergewissere. ;-) Nun bin ich in Sorge, dass wir, wenn die Garage (auf der teuren Bodenplatte) steht, alles wieder zurückbauen müssen, wenn wir nur auf der längeren Seite die 5,50m Abstand einhalten.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Mein Mann meint, da die Straße schräg verläuft, dürfte er es sich aussuchen (Techniker halt; er glaubt an physikalische Gesetze, aber nicht an Verwaltungsvorgaben) :) möchte aber nicht, dass ich beim Bauamt anrufe und mich vergewissere. ;-) Nun bin ich in Sorge, dass wir, wenn die Garage (auf der teuren Bodenplatte) steht, alles wieder zurückbauen müssen, wenn wir nur auf der längeren Seite die 5,50m Abstand einhalten.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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