Ausbesserungsarbeiten Maler "nass in trocken"

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H

Hensgen

Hallo zusammen,

in unserem Neubau haben wir in mehreren Räumen über der Sockelleiste einen umlaufenden Strich (sieht aus wie ein Bleistiftstrich). Es gibt verschiedene Vermutungen wie dieser Strich entstanden ist, geklärt werden konnte es bisher nicht, deshalb möchte ich auf die Ursache nicht weiter eingehen.

Meine Frage ist nun, ob es "zulässig" ist, diese Streifen über der Sockelleiste einfach noch einmal zu überstreichen. Es wäre dann ja "nass in trocken". Laut technischen Angaben des Herstellers ist der Auftrag "nass in nass" vorzunehmen.

Gibt es eine Norm die "nass in nass" oder die Ausführung nach Herstellerangaben vorschreibt?
 
H

Hensgen

Die Sockelleiste ist irrelevant.

Im Prinzip geht es nur darum, ob es zulässig ist in dieser Form nachzubessern, da davon auszugehen ist, dass ein Ansatz zu sehen sein wird.
 
S

Stefan001

Du möchtest also wissen, ob es irgendeine Norm gibt, die dir vorschreibt irgendein Material auf irgendein anderes Material nur "nass in nass" zu verwenden?

Also vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber du solltest schon mitteilen was du rein inhaltlich tun möchtest.
 
H

Hensgen

Bitte entschuldigt, ich habe eben erst gemerkt welche Angabe fehlt.

Im Zuge einer Mangelbeseitigung soll einfach der Strich einfach durch eine Malerfirma überstrichen werden. Ich zweifle daran, ob die Ausführung bzw. die Mangelbeseitigung in dieser Form korrekt ist, da ich mir recht sicher bin, dass man einen Ansatz sehen wird.

Aus meiner Sicht sollte jeweils die komplette Fläche bis zum nächsten Bauteil gestrichen werden. In verschiedenen Artikeln im Internet finde ich diese Aussage auch, allerdings fehlt mir eine Norm dazu oder eine Merkblatt etc., worin das bestätigt wird.
 
S

Stefan001

Ok, das macht es schon eine ganze Ecke verständlicher.

Leider kann ich dir fachlich nicht helfen, nur drei Dinge:

1. Auch wenn du die Ganze Wand streichst, hast du nicht "nass in nass" gearbeitet. Der Auftrag erfolgte ja immer noch auf trocken. Da müsstest du so oder so deine Argumentation anpassen.

2. Die Erfahrung mit meinen Malern war, dass sie erstaunlich geschickt darin sind, die Fehler unsichtbar auszubessern. Gerade wenn der erste Anstrich noch nicht sehr alt ist.

3. Ich befürchte, dass der tolerierbare Bereich für Farbabweichungen/Ansätze in einer Norm oder a.a.R.d.T. weit mehr erlaubt als du als tolerierbar erachten würdest (sofern es da Regeln gibt)
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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