Wünsch dir was ist hier also kaum möglich,
Das gilt aber auch „nach Bauantrag“
Grundsätzlich ist da wohl insgesamt mehr drin gewesen. Jetzt noch Änderungen vorzunehmen, ist wie ein Bestandshaus unter Denkmalschutz umzubauen… aber ok, Euch soll es gefallen.
Einliegerwohnung wird auch einen Mieter finden. Ich finde die Einliegerwohnung noch sinnvoller angeordnet als das EG, wo es noch nicht einmal einen richtigen Essbereich gibt, dafür aber eine dunkle Freifläche in der Mitte.
Allerdings sind die Räume auch in der Einliegerwohnung einfach nur verstreut ohne jegliche Zonierung. Da würde ich Küche, Ess und Wohnen mal rotieren lassen und in das freie Eck planunten rechts das WZ, Essbereich dann unten links und Küche dort, wo jetzt Essen ist. Dann zusehen, dass Bad/Schlafzimmer irgendwie einen Sichtschutz zum Allraum bekommt.
@K a t j a s Vorschlag in #16 ist um Welten besser.
Da Schlafzimmer im EG eher Büro ist, ist der Zugang zum Bad, also der private Bereich wohl dort eher zu tolerieren.
Barrierefreies EG war uns sehr wichtig.
Das Bad ist nicht barrierefrei.
Und dann mal schauen mit der möblierung (Schlafzimmer): schränke vor Außenwänden „macht man nicht“. Wegen Schimmel.
Ich glaube, wenn das Bad mit Treppe getauscht werden würde, gebe es bessere Abläufe im Erdgeschoss und ein schöneres Einfamilienhaus-Gefühl, da das Bad von der Lage sehr trennend ist.