Nachbar Erdung und Drainage auf unserem Grundstück

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i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Wer genehmigt denn bitte so etwas?
Was war die Begründung des Amtes?
Wenn sich in den letzten 24 Stunden nicht unsere Republik geändert hat, hat das Amt kein Recht auf Enteignung (was das de facto ist).

Soll er halt auf der Grenze bauen, aber Fundament, Erdung, Whatsoever gehören auf SEIN Eigentum.

Nachtrag: Es kann sein, dass das Amt das genehmigt hat. Das bedeutet aber nicht, dass er das ohne Deine Zustimmung bauen darf. Ich vermute, er hat sich die Genehmigung geholt und gesagt, ihr wärt einverstanden (braucht eigentlich etwas Schriftliches). Ohne Euer Einverständnis ist er rückbaupflichtig. Laienmeinung...
Ein Technikraum haben wir auch auf der Grenze (Allerdings zum öffentlichen Geh-Radweg) bauen dürfen. ABER: Nur wenn dort kein GAS, ÖL, Pellets o.ä. drin ist! Also bleibt nur WP welche wir auch haben. Ansonsten eher nicht genehmigungsfähig da Abstandsauslösend.

Aber wie alle anderen hier bereits sagten. Wand auf der Grenze O.K., alles andere selbstverständlich nicht. Könnte mir dort sogar (da schwerwiegender Eingriff) einen Rückbau vorstellen? Das wird aber im Zweifel ein Richter aufgrund eines unabhängigen Gutachtens entscheiden. So akzeptieren würde ich das nie! Auf keinen Fall, never ever. Mindestens Kompensation. Und eine gute Nachbarschaft wirds wohl sowieso nicht werden wenn der Nachbar so dreist ist das ohne zu fragen zu machen? Oder wars ein BU und der Bauherr wusste nix davon?
 
N

nasentier

Vielen Dank für die ganzen Antworten. Das bestätigt mir mein Rechtsempfinden gerade sehr.

Der Nachbar vergibt alles einzeln und baut teilweise auch selbst. Er hat kein GU.
Mein Mann hat noch versucht mit ihm zu reden und er hat ihn stehen lassen und seine Musik angemacht. Deshalb auch der Anwalt. Er hat sich auch schon mit drei weiteren Nachbarn angelegt, war aber bisher bei keinem so dreist wie bei uns.

Das LRA ist gerade bei der baurechtlichen Prüfung aufgrund des Fundaments. Bei dem anderen haben sie uns eben darauf verwiesen , dass wir das privatrechtlich klären müssen.

Der Anwalt hat in seinem Schreiben die Beseitigung der überbauten Teile, die Absicherung der Baugrube( da wir erfahren haben, dass wir haften wenn dort auf unserem Grundstück etwas passiert! Die Grube ist nicht abgesichert zu uns und es stehen Metallpinne heraus) sowie ein Betretungsverbot bis sie eine Genehmigung haben verfasst. Außerdem hat er einen generellen Widerspruch gegen alle weiteren Überbauten ergänzt.

Es ist super schade, dass eine Nachbarschaft so startet, aber man kann auch nicht einfach alles hinnehmen.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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