Schenkung Elternhaus, Geschwister ausbezahlen - wann zur Bank?

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A

Anne1987

Ich stehe gerade vor einem ähnlichen "Problem"
Meine Mutter lebt in einem sehr großen Haus. Sie ist geschieden, mein Vater lebt auch in einem eigenen Haus.
Mein Bruder wohnt mit seiner Freundin im Obergeschoss und möchte das Haus gerne übernehmen. (Schenkung)

Der Vorschlag jetzt.
Mein Bruder zahlt meiner Mutter bis sie stirbt einem monatlichen Betrag und sie hat lebenslangen Wohnrecht. Der Wert wäre ca bis sie 90 j alt ist, 1/4 des heutigen hauswerts.
Wir sind 3 Kinder

Mein anderer Bruder und ich würden nichts bekommen. Weder jetzt noch später..
Wie findet ihr das? Irgendwie fühl ich mich bei dem Vorschlag nicht ganz wohl :(
 
A

Anne1987

Hallo, du kannst leider weder PN schreiben noch empfangen.

Ich kann dir aber offen hier im Forum sagen das ich mein Elternhaus gekauft habe zu einem (rückblickend) zu hohen Preis für die damalige Zeit (1999)
Unter Berücksichtigung der aktuellen Verkaufspreise (es wird zum Jahreswechsel verkauft) war es dann doch in Ordnung.

Da ich aber unter allen Umständen Streit unter uns drei Kindern vermeiden wollte (Meine Mutter hatte einen "schlimmen" Bruder, meine Vater eine "schlimme" Schwester - und es gab da unerträglichen Streit unter denen beide sehr gelitten hatten) habe ich mich mit den durchaus ungerecht bereits verteilten Erbanteilen (Meine beiden Eltern leben noch) zufrieden gegeben ...

Ich glaube eine externe neutrale Instanz kann hier viel helfen

Danke :)
ich hab meinen Fall hier mal am Ende geschildert! ;)
Und streiten will eigentlich nie jemand...es ist trotzdem ein echt heikles thema
 
kbt09

kbt09

Wert von Betrag und Wohnrecht = 1/4 des aktuellen Gesamtwertes? Schäbig vom Bruder und traurig, dass du diese Frage überhaupt stellen musst. Man muss ja beim Haus nicht vom maximal erzielbarem Wert ausgehen, sondern von einem vernünftigen Familienpreis, dann den Wert des Wohnrechtes abziehen und den Rest durch 3 teilen. Und dann muss halt einer eben auszahlen.
 
A

Anne1987

Wert von Betrag und Wohnrecht = 1/4 des aktuellen Gesamtwertes? Schäbig vom Bruder und traurig, dass du diese Frage überhaupt stellen musst. Man muss ja beim Haus nicht vom maximal erzielbarem Wert ausgehen, sondern von einem vernünftigen Familienpreis, dann den Wert des Wohnrechtes abziehen und den Rest durch 3 teilen. Und dann muss halt einer eben auszahlen.
Ja

Leider glaube ich das die beiden es auch ohne mich so durchziehen...ichvfinde es auch nicht fair. Vor allem kommt sowas wie "mehr kann ich mir nicht" leisten oder "willst du wohl das der Staat nach dem Tod das bekommt? "Erbschaftssteuer"

Mein Bruder müsste jetzt nur 200€ mehr bezahlen als er jetzt miete zahlt..und hätte dann nach ein paar jahren..nach dem Tod das ganze haus für sich!
 
A

Anne1987

Wert von Betrag und Wohnrecht = 1/4 des aktuellen Gesamtwertes? Schäbig vom Bruder und traurig, dass du diese Frage überhaupt stellen musst. Man muss ja beim Haus nicht vom maximal erzielbarem Wert ausgehen, sondern von einem vernünftigen Familienpreis, dann den Wert des Wohnrechtes abziehen und den Rest durch 3 teilen. Und dann muss halt einer eben auszahlen.
Wenn mein Bruder die monatliche Summe bis zb meine Mutter 90 j alt wäre, zahlt. Wäre das umgerechnet 1/4 des zu erwartenden Preises von dem heutigen Verkauf. Natürlich muss er keinen Kredit nehmen und muss auch keine Zinsen zahlen! Wenn man die Inflation berechnet ist die Summe ja in 20j eh viel weniger als sie es heute wäre...
Das kommt auch mit dazu..

Kredit zum auszahlen von allen 3 würde er nicht schaffen...sagt er
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

a) was sagt dein anderer Bruder dazu?
b) bereits mit deiner Mutter (wie alt ist die, noch komplett gesund?) gesprochen?
c) Wie ist ansonsten dein Verhältnis zur Mutter?
d) Was stellst du dir als faire Lösung vor alternativ zur Auszahlung?

Bin mir auch nicht sicher wie das juristisch ist. vermutlich, wenn deine Mutter als zurechnungsfähig gilt, nix zu machen?
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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