Bei uns in der Familie gab es auch nen ähnlichen Fall, bzw. ich habe gerade sogar zwei im Kopf. Generell wurde es geregelt mit "Wert ermitteln, andere Parteien auszahlen". Soweit ich weiß auch alles notariell festgenagelt und geregelt. Für das Auszahlen wurde meines Wissens nach auch ein Kredit auf das Haus aufgenommen (ob sie gleich mehr für ein paar Saniermaßnahmen aufgenommen hatten, weiß ich nicht mehr). Von dem zweiten Fall kenn ich nicht alle Regelungen, aber ich weiß dass dort kein Bankkredit aufgenommen wurde aber vertraglich festgelegt wurde, dass die "Auszahlsumme" quasi über Zeit abgestottert wird. (Letztlich ist das dann ja ne Art privater Kreditvertrag mit der auszuzahlenden Person, nehme ich an?). Die genaue Ausgestaltung kenne ich hier nicht.
Ansonsten wegen Sanierung: Es gibt nach dem Gebäudeenergiegesetz gewisse Sanierungspflichten bei Eigentümerwechsel, um einen Mindeststandard zu erreichen. Diese gelten meines Wissens nach auch, wenn geerbt oder innerhalb der Familie verkauft/verschenkt wird. Es gibt einige, die dann sagen "wenn wir jetzt eh dran müssen, dann gleich richtig", man kann aber natürlich auch versuchen nur das "bare minimum" da abzudecken. Ich würde mich da aber an eurer Stelle mal einlesen und/oder beraten lassen, was da als Minimum auf euch zukäme.