S
sque1989
Hallo zusammen,
wir würden gerne ein Grundstück kaufen und bebauen. Das ist leichte Hanglage (durchschnittlich ca. 10%, wobei die ersten 3 Meter steiler sind als der Rest. Bauen möchten wir einen Bungalow mit Bodenplatte. Nun würden wir gerne vermeiden das Grundstück großartig abzugraben, sondern es einfach oben planieren und den Bungalow drauf setzen, so dass der Fußboden (bzw. die Bodenplatte) des Hauses, ich schätze mal, ca. 2 Meter oberhalb der Straße liegt.
Im Bebauungsplan sind verschiedene Geschossigkeiten ausgewiesen (Bungalow ist möglich, steht auch schon einer nebendran) jedoch gibt es einen Absatz in dem etwas über eine maximale Höhe des Fußbodens über Straßenoberkante steht.
Bei einem Beratungstermin (Baufirma) wurde uns gestern gesagt, dass diese Regel nur für die Bauweise mit Untergeschoss gilt, weil es in der Zeichnung nur dort (linke Spalte) aufgeführt ist. Im Text selbst sehe ich aber diese Einschränkung nicht.
Wir würden uns sehr über eine Einschätzung freuen, wie dieser Absatz zu deuten ist. Dürfen wir unseren Bungalow 2m über die Straßenkante setzen?
Anbei ein Screenshot des entsprechenden Absatzes im Bebauungsplan.
Herzlichen Dank!
wir würden gerne ein Grundstück kaufen und bebauen. Das ist leichte Hanglage (durchschnittlich ca. 10%, wobei die ersten 3 Meter steiler sind als der Rest. Bauen möchten wir einen Bungalow mit Bodenplatte. Nun würden wir gerne vermeiden das Grundstück großartig abzugraben, sondern es einfach oben planieren und den Bungalow drauf setzen, so dass der Fußboden (bzw. die Bodenplatte) des Hauses, ich schätze mal, ca. 2 Meter oberhalb der Straße liegt.
Im Bebauungsplan sind verschiedene Geschossigkeiten ausgewiesen (Bungalow ist möglich, steht auch schon einer nebendran) jedoch gibt es einen Absatz in dem etwas über eine maximale Höhe des Fußbodens über Straßenoberkante steht.
Bei einem Beratungstermin (Baufirma) wurde uns gestern gesagt, dass diese Regel nur für die Bauweise mit Untergeschoss gilt, weil es in der Zeichnung nur dort (linke Spalte) aufgeführt ist. Im Text selbst sehe ich aber diese Einschränkung nicht.
Wir würden uns sehr über eine Einschätzung freuen, wie dieser Absatz zu deuten ist. Dürfen wir unseren Bungalow 2m über die Straßenkante setzen?
Anbei ein Screenshot des entsprechenden Absatzes im Bebauungsplan.
Herzlichen Dank!