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sque1989
Ok danke für die Einschätzung. Mal wieder das Henne-Ei-Problem dann. Ich will das Grundstück eigentlich nicht kaufen bevor ich nicht genau weiß was drauf genehmigt wird. Die Gemeinde sitzt aber im Nacken bezüglich der Reservierung. Dann müssen wir mal schauen.Ich würde zunächst auch raus lesen, dass Du den Bungalow nicht 2m hoch setzen kannst. Steht ja ziemlich eindeutig da, "das zur Straße anliegende Geschoss". Ohne UG ist das Dein EG.
Bei sowas lohnt sich aber manchmal eine Bauvoranfrage. Meist will man nur vermeiden, dass die Bauherren Türme auf ihr Grundstück bauen, welche dann über alle anderen Häuser drüber ragen wegen der Aussicht am Hang. Bei einem Bungalow ja aber nicht das Thema.