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sque1989
Situation 1 wäre bei uns der Fall. Aber unser Wunsch wäre dann, dass das EG nicht auf einer Eben mit der Straße ist, sondern bei schätzungsweiße knapp 2/3 des Geländanstiegs liegt (ist aus den Zeichnungen blöd rauszulesen wiel das Haus fast das ganze Grundstück bedeckt. (Schematisch so wie im Anhang). Und bei diesem Schema ist ja eben nichts mit 70cm eingezeichnet. Wie hoch darf also mein Fußboden überhalb der darunterliegenden Straße sein bei Situation 1? Das ist die Frage.Welches ist denn eure Situation .. links (1) oder rechts (2) von der Straße = blau? KG würde bei euch ja entfallen und ist hier auch nur optional eingetragen. Und da muss wohl das EG so stehen, dass es im Fall 1 abschüssig zur Straße geht, aber OK mit dem dort höchsten Punkt dieses Geländeabfalls ist, dann Einebnung für die Bodenplatte. Im Fall 2 wird angefüllt auf Straßenhöhe, dann Bodenplatte EG und nach rechts wieder abfallend weiter geplant.
Anhang anzeigen 76684
Und, fällt das Grundstück überhaupt in den Bereich, in dem I+D gelten?
Der Plan gilt einheitlich für das ganze Gebiet.