Wie kommst Du immer auf Bungalow? Es gibt baurechtlich keinen Bungalow.
E + D oder 1 + D bedeutet Eins plus Dachgeschoss.
Bevor Du Dich mit Deinem Grundstück beschäftigst, solltest Du Dich mit den Begrifflichkeiten in einem Bebauungsplan bzw Eurer Landesbauordnung auseinandersetzen, sodass Du zumindest weißt, was Vollgeschoss bedeutet. Damit steht und fällt von Grundstücksseite aus, was darauf gebaut werden darf.
Mir ist bewusst was E + D bzw. E + 1 bedeutet, ich verstehe nur nicht was du mit "daraus lese ich Eingeschossigkeit" sagen möchtest. :)
28 x 28 sind keine 850qm…. Also irgendetwas solltest Du dort mal korrigieren.
Das ist richtig, die 850m² sind unsere Angabe an die Gemeinde / Architekten, wie groß das Grundstück ca. werden soll.
Für einen schematischen Aufriss habe ich in AutoCAD ein Quadrat mit 28x28m eingefügt um mir grob die Größe des Hauses auf dem Grundstück vorzustellen.
Die Breite (in Bezug zur Hausbreite) wird vsl. bei 28m bleiben, lediglich die Tiefe wird ggf. noch angepasst.
Die nächste Woche ist jetzt durch. Was kommt denn jetzt von wem bei der Rechnung raus?
Bei einem Zinssatz von 3,5%, können wir die monatliche Belastung bei einem Kredit von 700.000€ stemmen.
Zinsbindung von 10 Jahren.
Der Grund und noch etwas Eigenkapital ist vorhanden.