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Emanrobin
Hallo,
die untenstehende Nachricht habe ich an die Bodenplatten Firma gesendet. Fragen die sich mir stellen sind wer daran schuld ist dass mich niemand an die (fehlende) Mehrspartenhauseinführung aufmerksam gemacht hat? Nur der Architekt aus Ausland der sich über Deutsche Gesetze nicht (richtig) informiert hat und Pläne/ Ausführungsplan falsch gezeichnet hat oder auch die Baufirma die es so ausgeführt hat? Wie unten zu lesen haben die mich bei Fehlern kontaktiert nur das was am wichtigsten wäre nicht.
Und was wenn keine Abnahme stattgefunden hat?
Ich bedanke mich für eure Hilfe schon im Voraus.
Zurückbehaltungsrecht/ Mangelansprüche gem. § 4 Nr. 7 VOB/B/ Keine Abnahme
Erstens haben Sie bis Heute nicht plausibel erklärt wie die Mehrkosten von ca. 450% für das Wegbringen des Bodenaushubs und Herstellung der Einfahrt fast, aber zum Glück nicht zustande kamen. Wäre ich in Ihre Falle getappt und die Schlussrechnung bezahlen würde, dann wäre ich heute doppelt so schlecht dran.
Es sind viele Mängel ans Licht vorgedrungen, aber ich zähle hier erstmal das schlimmste auf:
Ich bin jetzt am Ende und weiß nicht mehr weiter. Die Mehrspartenhauseinführung nachträglich einzubauen ist mühsam, teuer, gefährlich oder gar nicht möglich. Dazu kommt noch dass sich die beaftragte Fertighausfirma weigert weitere Arbeiten auszuführen.
Ich schlafe seit Nächten schlecht und dazu bringen auch Sie viel bei.
Nun fordere ich Sie mit diesem Schreiben auf bis zum 22. Dezember die oben ausgeführte Mängel zu beseitigen, beaftragen dafür jemanden anderen, oder mir die Schlussrechnung als Ausgleich für die mangelhafte Arbeit zu erlassen.
Geschieht dies nicht wird sich mein Rechtsbeistand darum kümmern.
Mir steht ein Schadensersatzanspruch zu, da ein Schaden entstanden ist. Bedingt durch den Mangel können andere Arbeiten nur noch verzögert oder gar nicht ausgeführt werden. Darüber hinaus kann ich als Auftraggeber von den Abschlagsrechnungen in Höhe der zweifachen Mangelbeseitigungskosten ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Sie haben somit meine Baustelle nicht wie beauftragt und besonders nicht korrekt fertig gestellt.
P.s.: ich kann mich an keine Abnahme erinnern, ebenso, dass Sie mir (mehrere) Termine dafür anbieten würden. Kein Führungsprotokol, keine Zeugen, keine Unterschrift… Ich wusste nichtmal wann Sie fertig sind/waren.
Ohne Abnahme kein Recht auf Bezahlung
Ohne Abnahme ist die Rechnung nicht fällig. Eine Mahnung vor Fälligkeit der Rechnung ist unwirksam, so dass der Kunde nicht in Verzug gerät. Ohne Verzug muss der Kunde auch keine Verzugszinsen zahlen oder eventuelle Rechtsverfolgungskosten des Unternehmers erstatten.
die untenstehende Nachricht habe ich an die Bodenplatten Firma gesendet. Fragen die sich mir stellen sind wer daran schuld ist dass mich niemand an die (fehlende) Mehrspartenhauseinführung aufmerksam gemacht hat? Nur der Architekt aus Ausland der sich über Deutsche Gesetze nicht (richtig) informiert hat und Pläne/ Ausführungsplan falsch gezeichnet hat oder auch die Baufirma die es so ausgeführt hat? Wie unten zu lesen haben die mich bei Fehlern kontaktiert nur das was am wichtigsten wäre nicht.
Und was wenn keine Abnahme stattgefunden hat?
Ich bedanke mich für eure Hilfe schon im Voraus.
Zurückbehaltungsrecht/ Mangelansprüche gem. § 4 Nr. 7 VOB/B/ Keine Abnahme
Erstens haben Sie bis Heute nicht plausibel erklärt wie die Mehrkosten von ca. 450% für das Wegbringen des Bodenaushubs und Herstellung der Einfahrt fast, aber zum Glück nicht zustande kamen. Wäre ich in Ihre Falle getappt und die Schlussrechnung bezahlen würde, dann wäre ich heute doppelt so schlecht dran.
Es sind viele Mängel ans Licht vorgedrungen, aber ich zähle hier erstmal das schlimmste auf:
- In den beiden Küchen wo die Kochinsel stehen wird, sind Leerröhre für die spätere Einführung der Stromkabeln in Vergessenheit geraten.
- Gut kann mal passieren aber was haben KG Röhre für die Einführung des Stroms, Wassers und Telekommunikation im Haus zu suchen? Es ist spätestens nach 2017 in Deutschland verboten diese einzubauen. Und reden Sie sich nicht raus es sei so im Plan gezeichnet worden, denn Sie haben mich auf manche Sachen hingewiesen was später tatsächlich auch zu Problemen geführt hat, wie z.b. extra Kreis fürs Wasser…
Ich bin jetzt am Ende und weiß nicht mehr weiter. Die Mehrspartenhauseinführung nachträglich einzubauen ist mühsam, teuer, gefährlich oder gar nicht möglich. Dazu kommt noch dass sich die beaftragte Fertighausfirma weigert weitere Arbeiten auszuführen.
Ich schlafe seit Nächten schlecht und dazu bringen auch Sie viel bei.
Nun fordere ich Sie mit diesem Schreiben auf bis zum 22. Dezember die oben ausgeführte Mängel zu beseitigen, beaftragen dafür jemanden anderen, oder mir die Schlussrechnung als Ausgleich für die mangelhafte Arbeit zu erlassen.
Geschieht dies nicht wird sich mein Rechtsbeistand darum kümmern.
Mir steht ein Schadensersatzanspruch zu, da ein Schaden entstanden ist. Bedingt durch den Mangel können andere Arbeiten nur noch verzögert oder gar nicht ausgeführt werden. Darüber hinaus kann ich als Auftraggeber von den Abschlagsrechnungen in Höhe der zweifachen Mangelbeseitigungskosten ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Sie haben somit meine Baustelle nicht wie beauftragt und besonders nicht korrekt fertig gestellt.
P.s.: ich kann mich an keine Abnahme erinnern, ebenso, dass Sie mir (mehrere) Termine dafür anbieten würden. Kein Führungsprotokol, keine Zeugen, keine Unterschrift… Ich wusste nichtmal wann Sie fertig sind/waren.
Ohne Abnahme kein Recht auf Bezahlung
Ohne Abnahme ist die Rechnung nicht fällig. Eine Mahnung vor Fälligkeit der Rechnung ist unwirksam, so dass der Kunde nicht in Verzug gerät. Ohne Verzug muss der Kunde auch keine Verzugszinsen zahlen oder eventuelle Rechtsverfolgungskosten des Unternehmers erstatten.