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ypg
Das stimmt! Der Architekt muss in Deutschland zugelassen sein.
Ich muss ehrlich gesagt sagen, dass ich mit der Mängelrüge sachlich, inhaltlich und formell ein großes Problem habe.
Eine Mängelrüge ist kurz, klar und prägnant und keine Belehrung des Adressantens.
Dein genannter Termin war der 22.12.
Ich gehe mal davon aus, dass er sich nicht gerührt hat? Oder hat er sich gemeldet?
Fachlich kann ich dazu nichts sagen, würde solche Sachen dem Architekten machen lassen. Aber da verhält es sich ja auch etwas „ungewöhnlich“.
Ich muss ehrlich gesagt sagen, dass ich mit der Mängelrüge sachlich, inhaltlich und formell ein großes Problem habe.
Eine Mängelrüge ist kurz, klar und prägnant und keine Belehrung des Adressantens.
Letztendlich, also nicht nur das, fehlt die Bitte eines schriftlichen Empfanges der Nachricht. Ich weiß nicht, ob Email reicht. Ich würde immer per Einschreiben und Rückschein über Post versenden.untenstehende Nachricht habe ich an die Bodenplatten Firma gesendet.
Dein genannter Termin war der 22.12.
Ich gehe mal davon aus, dass er sich nicht gerührt hat? Oder hat er sich gemeldet?
Fachlich kann ich dazu nichts sagen, würde solche Sachen dem Architekten machen lassen. Aber da verhält es sich ja auch etwas „ungewöhnlich“.