B
Blaustift
Guten Tag,
seit einigen Monaten planen wir bereits den Erwerb oder Bau von Eigentum. Aufgrund der aktuellen Situation aus steigenden Finanzierungs- und weiterhin hohen Baukosten ist für uns ein Neubau unattraktiver geworden.
Eine immer interessanter werdende Alternative ist der Kauf des Elternhauses. Die Eltern haben ein weiteres Grundstück und würden dann einen altersgerechten Bungalow mit weniger Wohnfläche bauen wollen.
In diesem Zuge ist das Elternhaus von einem Bausachverständigen geschätzt und ein Wertgutachten erstellt worden. Das Haus verfügt inklusive Grundstück über einen Wert von ca. 450.000 EUR. Dieses Wertgutachten ist erstellt worden, da meine Eltern für einen möglichen Verkauf des Hauses eine valide Wertgrundlage haben wollten und im Falle eines Verkaufs an eines der Kinder das andere Geschwisterteil nicht unverhältnismäßig bevor- oder benachteiligen wollten. Meine Eltern und ich rechnen, dass noch einige Modernisierungen in Höhe von ca. 50.000 EUR vorgenommen werden müssten und würden deswegen diese Kosten noch von dem Wert laut Wertgutachten abziehen.
Meine Schwester ist an einem Kauf des Hauses allerdings nicht interessiert. Meine Eltern haben deswegen vorläufig angeboten, dass ein möglicher Übernahmepreis des Hauses von 350.000 EUR innerhalb der Familie vereinbart werden könne und das andere Geschwisterteil aufgrund des niedrigeren Preises anderweitig angemessen entschädigt wird.
Nun ist die Frage, wie eine mögliche Übernahme des Hauses am kostengünstigsten und gerechtesten geklärt werden könnte. Zumal meine Eltern aufgrund der aktuellen Zinslage verschiedene Ideen hatten, eine mögliche Zinslast, bei der ausschließlich die Bank profitiert, zu reduzieren, da einiges an Barvermögen bei meinen Eltern vorhanden ist.
Zunächst haben wir uns informiert, dass bei einem Verkauf zwischen Eltern und Kind keine Grunderwerbsteuer anfällt, sondern ausschließlich die Notarkosten.
Rahmenbedingungen:
seit einigen Monaten planen wir bereits den Erwerb oder Bau von Eigentum. Aufgrund der aktuellen Situation aus steigenden Finanzierungs- und weiterhin hohen Baukosten ist für uns ein Neubau unattraktiver geworden.
Eine immer interessanter werdende Alternative ist der Kauf des Elternhauses. Die Eltern haben ein weiteres Grundstück und würden dann einen altersgerechten Bungalow mit weniger Wohnfläche bauen wollen.
In diesem Zuge ist das Elternhaus von einem Bausachverständigen geschätzt und ein Wertgutachten erstellt worden. Das Haus verfügt inklusive Grundstück über einen Wert von ca. 450.000 EUR. Dieses Wertgutachten ist erstellt worden, da meine Eltern für einen möglichen Verkauf des Hauses eine valide Wertgrundlage haben wollten und im Falle eines Verkaufs an eines der Kinder das andere Geschwisterteil nicht unverhältnismäßig bevor- oder benachteiligen wollten. Meine Eltern und ich rechnen, dass noch einige Modernisierungen in Höhe von ca. 50.000 EUR vorgenommen werden müssten und würden deswegen diese Kosten noch von dem Wert laut Wertgutachten abziehen.
Meine Schwester ist an einem Kauf des Hauses allerdings nicht interessiert. Meine Eltern haben deswegen vorläufig angeboten, dass ein möglicher Übernahmepreis des Hauses von 350.000 EUR innerhalb der Familie vereinbart werden könne und das andere Geschwisterteil aufgrund des niedrigeren Preises anderweitig angemessen entschädigt wird.
Nun ist die Frage, wie eine mögliche Übernahme des Hauses am kostengünstigsten und gerechtesten geklärt werden könnte. Zumal meine Eltern aufgrund der aktuellen Zinslage verschiedene Ideen hatten, eine mögliche Zinslast, bei der ausschließlich die Bank profitiert, zu reduzieren, da einiges an Barvermögen bei meinen Eltern vorhanden ist.
Zunächst haben wir uns informiert, dass bei einem Verkauf zwischen Eltern und Kind keine Grunderwerbsteuer anfällt, sondern ausschließlich die Notarkosten.
Rahmenbedingungen:
Variante 1 |
100% Grundbucheintrag Kind |
Übernahmepreis inkl. Modernisierung 400.000 EUR abzüglich Eigenkapital Kind 180.000 EUR. Sodass 220.000 EUR finanziert werden müssten. Hier stellt sich die Frage, ob eine Ratenfinanzierung bei den Eltern auch möglich wäre. |
Variante 2 |
80% Grundbucheintrag Kind und 20% Grundbucheintrag Partnerin |
Übernahmepreis inkl. Modernisierung 400.000 EUR abzüglich Einkapital von Kind und Partnerin. Sodass 190.000 EUR finanziert werden müssten. Hier würde dann z.B. ein Kredit aufgenommen werden, der dann anteilig zu den Grundbucheinträgen getilgt wird. |
Variante 3 |
80% Grundbucheintrag Kind und 20% Grundbucheintrag Eltern (diese 20% fließen später in die Erbmasse) |
Beim Übernahmepreis wird der Anteil des Grundbucheintrags der Eltern vom Wert der Immobilie abgezogen. Somit muss das Kind nur noch 140.000 EUR bei der Bank finanzieren oder bei den Eltern per Kredit abbezahlen. |