Gasheizung ab 1.1.2024 - Was tun bei defekter Heizung?

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S

SoL

Ökogas ist keine erneuerbare Energie.

Wenn der Umbau ausgeschlossen ist, würde ich wohl einen neuen Kessel einbauen.

Uns treibt das Problem auch um. Unsere Gasheizung ist jetzt 13 Jahre alt. Perspektivisch wollen wir Photovoltaik und Wärmepumpe, aber man muss es auch bezahlen können und wie soll man das Problem mit den Lieferzeiten lösen, falls die Gastherme sagen wir im Oktober den Geist aufgibt, man keine andere Heizung rankriegt? Wir bekommen dieses Jahr ST, aber das ergibt keine 65% EE.
Wenn ich es richtig verstehe, braucht ihr nichtmal Photovoltaik, wenn Ihr eine Wärmepumpe einbaut, weil die Wärmepumpe an sich als 100% erneuerbare Energie eingestuft wird.
 
Winniefred

Winniefred

Ja, aber Wärmepumpen sind ja zumindest aktuell nur mit ewigen Vorlaufzeiten zu bekommen. Und im Altbau kann man auch nicht jede einfach einbauen. Und ohne Photovoltaik zahlt man sich an den Stromkosten ja dumm und dämlich bei einer Wärmepumpe im Altbau.
 
M

motorradsilke

Ich habe gerade mal geschaut, wir würden dort statt aktuell 70eur auf 193eur kommen....puh. WIr haben auch aktuell Ökogastarif, natürlich ist das trotzdem einfach nur das Gas vom regionalen Anbieter. Aber dann würde es mich wundern, wenn das als heizen mit EEE gelten würde. Denn de facto heizt man ja eben trotzdem nicht mit EEE.
Du nicht, aber irgendwer bekommt das ja dann. Es ist also ein entsprechender Anteil grünes Gas im Netz.
 
schubert79

schubert79

Du kannst und willst doch nicht warten bis die Heizung kaputt geht? Dann hast du doch immer ein Problem mit Wartezeiten für Handwerker.
 
Winniefred

Winniefred

Du kannst und willst doch nicht warten bis die Heizung kaputt geht? Dann hast du doch immer ein Problem mit Wartezeiten für Handwerker.
Nein wir wollen warten, bis wir uns was anderes leisten können. Und das muss ja nicht zwangsläufig auf das Ableben der Gasheizung fallen. Wärmepumpe und Photovoltaik bezahlt man ja eher nicht aus der Portokasse. Vor diesem Problem stehen sehr viele Menschen.
 
B

Bausparfuchs

Wahrscheinlich geht gleich wieder ein Empörungswelle los und mir wird der Weltuntergang untergejubelt. Aber hier werden ja immer wieder mal irgendwelche Halbwahrheiten verbreitet.

Mein persönlicher Erfahrungsschatz sagt dazu folgendes.

Die Einschränkungen ab 2024 beziehen sich ja auf den Einbau einer neuen Heizungsanlage. Was zählt zu einer Heizungsanlage?

Die Gastherme, der Schornstein bzw .Abzug, die Heizkörper, die Ventile und Sicherheitsgruppen, der Warmwasser Boiler oder Durchlauferhitzer.

So lange man nicht alles Austausch,t ist es keine neue Heizungsanlage, sondern lediglich die Reparatur bzw. der Austausch einzelner Baugruppen.
Geht die Gastherme irgendwann in 5 Jahren kaputt, dann lässt du einfach eine neue einbauen. Notfalls eben eine Gebrauchte oder ein Vorführgerät.

Das alles kann man natürlich auch vorher mal mit jemanden abklären der sich dazu auskennt. Das ist in der Regel der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister.

Das geht auch mit Ölkesseln, Ölbrennern oder beiden. Hier jedoch muss man beachten, dass man nur noch Brennwertkessel zu kaufen bekommt.
Da muss dann auch der Schornstein saniert werden. Von unkaputtbaren Edelstahlrohr auf Keramikrohr. Den Schwachsinn kann man umgehen indem man sich einen gut gebrauchten Ölkessel samt Brenner bevorratet. die sind gerade günstig zu bekommen.

Meinen alten Ölkessel hat der Schornsteinfeger gerade gemessen. Beste Werte. Baujahr 1992. Die ganze Heizung hatte ich mal bei Ebay für 15 Euro gekauft. Mit allem drum und dran. Läuft auch schon wieder 15 Jahre ohne Probleme bei mir.

Mein Schornsteinfeger und Energieberater meinte zur Wärmepumpe, die halten meist nur 15 Jahre. Dann sind die kaputt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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