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Wenn Schrödinger auf dem Weg zwischen den Flurstücken 1 und 3 sich selbst besucht, dann darf er den Korridor über Flurstück 2 gleichzeitig benutzen und nicht benutzen - dafür Danke im Namen aller Philosophen für das interessante Fallbeispiel; zur Erschließung des Flurstückes 3 benötigt er außer dessen über Flurstück 2 auch noch ein weiteres GFL-Recht von sich selbst (da er sein Flurstück 1 ja irgendwann einmal verkaufen könnte).