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Allthewayup
Hallo Forumsmitglieder,
folgendes Szenario:
Ein Darlehen über 140k aus 2018 mit 15 Jahren Zinsbindung und 1,67% Zinsen, 3,x Tilgung (weiß das jetzt nicht genau). Durch Sondertilgung (max. 14k jährlich möglich) sind aktuell nur noch ~86k offen. Nehmen wir mal an, wir hätten 86k auf dem Konto um die theoretische Restschuld auszulösen. Laut Darlehensvertrag erfolgt die Abrechnung bei vorzeitiger Rückzahlung nach der Aktiv-Passiv-Methode. Sind hier aktuell überhaupt Zinsausfälle seitens der Bank geltend zu machen, wenn die gutzuschreibende Anlageform lukrativer ist? Die Verwaltungsgebühr für den Akt an sich schätzen wir auf 750€ pauschal. Was sagen hier die Banker unter euch zum Thema Zinsausfall der Bank und zur Höhe der Verwaltungsgebühr zu dem Vorgang?
Macht es denn überhaupt Sinn den Kredit auszulösen oder ist es nicht besser das Geld für 5 Jahre (dann besteht das erste Kündigungsrecht - nach 10 Jahren) zu 3,2% fest bei der Bank anzulegen? Es besteht durch gemeinsame Veranlagung der doppelte Freibetrag für Kapitalertragssteuer und es gibt keine weiteren Zinserträge ansonsten. Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich bei der Berechnung etwas (gravierendes) vergesse, u.a. darum stelle ich die Frage mal hier rein.
Danke Euch schonmal für die Anregungen/Antworten.
folgendes Szenario:
Ein Darlehen über 140k aus 2018 mit 15 Jahren Zinsbindung und 1,67% Zinsen, 3,x Tilgung (weiß das jetzt nicht genau). Durch Sondertilgung (max. 14k jährlich möglich) sind aktuell nur noch ~86k offen. Nehmen wir mal an, wir hätten 86k auf dem Konto um die theoretische Restschuld auszulösen. Laut Darlehensvertrag erfolgt die Abrechnung bei vorzeitiger Rückzahlung nach der Aktiv-Passiv-Methode. Sind hier aktuell überhaupt Zinsausfälle seitens der Bank geltend zu machen, wenn die gutzuschreibende Anlageform lukrativer ist? Die Verwaltungsgebühr für den Akt an sich schätzen wir auf 750€ pauschal. Was sagen hier die Banker unter euch zum Thema Zinsausfall der Bank und zur Höhe der Verwaltungsgebühr zu dem Vorgang?
Macht es denn überhaupt Sinn den Kredit auszulösen oder ist es nicht besser das Geld für 5 Jahre (dann besteht das erste Kündigungsrecht - nach 10 Jahren) zu 3,2% fest bei der Bank anzulegen? Es besteht durch gemeinsame Veranlagung der doppelte Freibetrag für Kapitalertragssteuer und es gibt keine weiteren Zinserträge ansonsten. Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich bei der Berechnung etwas (gravierendes) vergesse, u.a. darum stelle ich die Frage mal hier rein.
Danke Euch schonmal für die Anregungen/Antworten.