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Berlinho2
Hallo liebes Forum,
ich baue aktuell ein Einfamilienhaus auf einem Bestandskeller auf. Anfang April 22 unterschieb ich das Angebot zu einem Festpreis. 5 Monate nach Vertragsunterzeichnung wurde mir mitgeteilt, dass das Bestandsfundament die Last des neuen Hauses nicht trägt und daher ertüchtigt werden muss. Die Mehrkosten soll vollumfänglich ich tragen.
Ich habe hier das Gefühl, dass der GÜ nicht sorgfältig das geplante Vorhaben geprüft hat und ich jetzt seine Fehler ausbaden soll.
Bereits 5 Monate vor Vertragsunterzeichnung bekam der GÜ von mir die vollständige statische Berechnung des Bestandkellers inkl. Aufbau der Bestandsfundamente, da ich sichergehen wollte, dass das Vorhaben auch umgesetzt werden kann. Das 1 1/2-geschossige Fertighaus aus Ende der 60er sollte einem massiven Bau (Poroton) mit 2 Vollgeschossen weichen. Offensichtlich hat sich der GÜ trotz vorhandenen Unterlagen und Ortsbegehung aber bis zur Vertragsunterzeichnung wenig bis gar nicht mit der Statik auseinandergesetzt gehabt und uns alles versprochen, Hauptsache wir unterschreiben den Vertrag und danach schaut man erst genauer hin (so fühlt es sich jetzt zumindest an).
Gem. unseres Vertrags ist im Festpreis die "Aufstockung auf einen vorhandenen Keller" enthalten. Von "eventuellen Mehrkosten", "einer nachträglichen Prüfung auf Machbarkeit", "unter Vorbehalt der finalen Statik" oder sonstigem Kleingedruckten steht da nichts.
Den einzigen Interpretationsraum sehe ich den allgemeinen Vertragsbedingungen. Hier heißt es z.B.:
"Etwaige Mehrkosten auf Grund [...] von Umständen, die der Bauherr zu vertreten hat [...] sind im Festpreis nicht enthalten." - sehe ich hier aber nicht als zutreffend.
- Oder gibt es hier von Euch abweichende Meinungen?
oder
"Der Bauherr trägt die Verantwortung für den Baugrund." - hier geht es ja vermutlich um das Grundstück und nicht Bestand und das wäre somit ja auch keine Hintertür für den GÜ"
- oder gibt es hierzu abweichende Meinungen?
Ich bin der Meinung, dass der GÜ hier falsche Versprechungen gemacht hat oder nicht hinreichend gewarnt hat. Ich bin daher nicht damit einverstanden die Mehrkosten für die Fundamentertüchtigung zu 100% selbst zu tragen oder hab ich hier als Bauherr einfach Pech?
Wie ist Eure Einschätzung?
Was schlagt Ihr mir vor?
Ist das mein Pech oder jetzt Pech für den GÜ, was die Kosten für die Ertüchtigung angeht?
Wie sieht hier eine faire Lösung aus?
Falls zur Beurteilung noch Details fehlen, liefere ich die selbstverständlich!
Vielen Dank für Eure Unterstützung vorab
Berlinho
ich baue aktuell ein Einfamilienhaus auf einem Bestandskeller auf. Anfang April 22 unterschieb ich das Angebot zu einem Festpreis. 5 Monate nach Vertragsunterzeichnung wurde mir mitgeteilt, dass das Bestandsfundament die Last des neuen Hauses nicht trägt und daher ertüchtigt werden muss. Die Mehrkosten soll vollumfänglich ich tragen.
Ich habe hier das Gefühl, dass der GÜ nicht sorgfältig das geplante Vorhaben geprüft hat und ich jetzt seine Fehler ausbaden soll.
Bereits 5 Monate vor Vertragsunterzeichnung bekam der GÜ von mir die vollständige statische Berechnung des Bestandkellers inkl. Aufbau der Bestandsfundamente, da ich sichergehen wollte, dass das Vorhaben auch umgesetzt werden kann. Das 1 1/2-geschossige Fertighaus aus Ende der 60er sollte einem massiven Bau (Poroton) mit 2 Vollgeschossen weichen. Offensichtlich hat sich der GÜ trotz vorhandenen Unterlagen und Ortsbegehung aber bis zur Vertragsunterzeichnung wenig bis gar nicht mit der Statik auseinandergesetzt gehabt und uns alles versprochen, Hauptsache wir unterschreiben den Vertrag und danach schaut man erst genauer hin (so fühlt es sich jetzt zumindest an).
Gem. unseres Vertrags ist im Festpreis die "Aufstockung auf einen vorhandenen Keller" enthalten. Von "eventuellen Mehrkosten", "einer nachträglichen Prüfung auf Machbarkeit", "unter Vorbehalt der finalen Statik" oder sonstigem Kleingedruckten steht da nichts.
Den einzigen Interpretationsraum sehe ich den allgemeinen Vertragsbedingungen. Hier heißt es z.B.:
"Etwaige Mehrkosten auf Grund [...] von Umständen, die der Bauherr zu vertreten hat [...] sind im Festpreis nicht enthalten." - sehe ich hier aber nicht als zutreffend.
- Oder gibt es hier von Euch abweichende Meinungen?
oder
"Der Bauherr trägt die Verantwortung für den Baugrund." - hier geht es ja vermutlich um das Grundstück und nicht Bestand und das wäre somit ja auch keine Hintertür für den GÜ"
- oder gibt es hierzu abweichende Meinungen?
Ich bin der Meinung, dass der GÜ hier falsche Versprechungen gemacht hat oder nicht hinreichend gewarnt hat. Ich bin daher nicht damit einverstanden die Mehrkosten für die Fundamentertüchtigung zu 100% selbst zu tragen oder hab ich hier als Bauherr einfach Pech?
Wie ist Eure Einschätzung?
Was schlagt Ihr mir vor?
Ist das mein Pech oder jetzt Pech für den GÜ, was die Kosten für die Ertüchtigung angeht?
Wie sieht hier eine faire Lösung aus?
Falls zur Beurteilung noch Details fehlen, liefere ich die selbstverständlich!
Vielen Dank für Eure Unterstützung vorab
Berlinho