kati1337
Das wird dir hier niemand beantworten können. Alles was wir kennen sind einzelne Vertragsfetzen. Ein Werkvertrag ist aber ein komplexes Gesamtwerk. Ich glaube der sinnvollste Rat der euch hier schon mehrfach gegeben wurde war, das vom Fachanwalt prüfen zu lassen. Nicht um euren GÜ dann anwaltlich anschreiben zu lassen, sondern rein als Rechtsberatung für euch.
Denn was ihr in diesen Verträgen ausgehandelt und unterschrieben habt, dass ist letztendlich die Grundlage des gesamten Vertragsverhältnisses. Diese "nachträglich anfallenden Kosten" sind ja nicht wirklich nachträglich, es ist vielmehr die Frage ob das vertraglich irgendwo abgedeckt wird, und falls nicht, wie dann die Rechtslage wäre.
Denn was ihr in diesen Verträgen ausgehandelt und unterschrieben habt, dass ist letztendlich die Grundlage des gesamten Vertragsverhältnisses. Diese "nachträglich anfallenden Kosten" sind ja nicht wirklich nachträglich, es ist vielmehr die Frage ob das vertraglich irgendwo abgedeckt wird, und falls nicht, wie dann die Rechtslage wäre.