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Timmi1608
Hallo zusammen,
da ich der einzige Nachkomme bin, möchte meine Mutter ihr Haus bereits jetzt per Schenkung auf mich umschreiben.
Das Haus ist schuldenfrei, die Voraussetzungen sind aber ein wenig außergewöhnlich.
Es handelt sich nämlich um zwei Grundstücke, auf einem steht das besagte Zweifamilienhaus, Baujahr 1960. Direkt angrenzend gibt es ein zweites Grundstück, welches ebenfalls überschrieben werden soll. Dieses ist aktuell Bauerwartungsland, hat also de facto keinen größeren Wert, da stand jetzt dort nicht gebaut werden kann. Von der Gemeinde wird für dieses Grundstück dennoch ein Bodenrichtwert von 410 Euro/Quadratmeter veranschlagt. Wenn man diesen Bodenrichtwert tatsächlich als Berechnungsgrundlage nehmen würde, kommt man auf einen Grundstückswert von 246.000 Euro bei 600qm.
Ich würde nun natürlich gerne unter einem Gesamtwert von 400.000 Euro bleiben, um keine Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Das würde aber nur funktionieren, wenn das zweite Grundstück nicht mit dem Bodenrichtwert angegeben werden muss. Andernfalls wäre der Gesamtwert bestimmt bei 600.000 - 700.000 Euro.
Könnt ihr mir hier sagen, ob der Bodenrichtwert die Grundlage sein muss? Wie gesagt, aktuell darf ich überhaupt nix da hinbauen.
Wie hoch muss ich generell den Wert der Immobilie angeben? Wird dieser vom Notar hinterfragt? Wie bereits erwähnt ist das Haus bereits älter und bis auf ab und zu mall neue Bäder/Küchen und neue Böden wurde nie etwas größeres gemacht. Das Dach und die Heizung kommen sicher bald wieder und gedämmt ist auch nichts. Das Grundstück ist noch etwas größere als das zweite, dennoch würde ich mit gar nicht einmal so schlechtem Gewissen mit ca. 400.000 Euro ins Rennen gehen, es gibt durchaus Renovierungsbedarf.
Habt ihr Meinungen oder Tipps zu der Situation?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Gruß Timmi
da ich der einzige Nachkomme bin, möchte meine Mutter ihr Haus bereits jetzt per Schenkung auf mich umschreiben.
Das Haus ist schuldenfrei, die Voraussetzungen sind aber ein wenig außergewöhnlich.
Es handelt sich nämlich um zwei Grundstücke, auf einem steht das besagte Zweifamilienhaus, Baujahr 1960. Direkt angrenzend gibt es ein zweites Grundstück, welches ebenfalls überschrieben werden soll. Dieses ist aktuell Bauerwartungsland, hat also de facto keinen größeren Wert, da stand jetzt dort nicht gebaut werden kann. Von der Gemeinde wird für dieses Grundstück dennoch ein Bodenrichtwert von 410 Euro/Quadratmeter veranschlagt. Wenn man diesen Bodenrichtwert tatsächlich als Berechnungsgrundlage nehmen würde, kommt man auf einen Grundstückswert von 246.000 Euro bei 600qm.
Ich würde nun natürlich gerne unter einem Gesamtwert von 400.000 Euro bleiben, um keine Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Das würde aber nur funktionieren, wenn das zweite Grundstück nicht mit dem Bodenrichtwert angegeben werden muss. Andernfalls wäre der Gesamtwert bestimmt bei 600.000 - 700.000 Euro.
Könnt ihr mir hier sagen, ob der Bodenrichtwert die Grundlage sein muss? Wie gesagt, aktuell darf ich überhaupt nix da hinbauen.
Wie hoch muss ich generell den Wert der Immobilie angeben? Wird dieser vom Notar hinterfragt? Wie bereits erwähnt ist das Haus bereits älter und bis auf ab und zu mall neue Bäder/Küchen und neue Böden wurde nie etwas größeres gemacht. Das Dach und die Heizung kommen sicher bald wieder und gedämmt ist auch nichts. Das Grundstück ist noch etwas größere als das zweite, dennoch würde ich mit gar nicht einmal so schlechtem Gewissen mit ca. 400.000 Euro ins Rennen gehen, es gibt durchaus Renovierungsbedarf.
Habt ihr Meinungen oder Tipps zu der Situation?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Gruß Timmi