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FitoCari
Guten Montag zusammen,
wir haben ein Grundstück in Bayern. Wenn ich das richtig verstanden haben sind dort nach BayBo 9m lange Garagen als Grenzbebauung möglich.
Bebauungsplan liegt vor und sieht eine Garage in Grenzbebauung vor. (Kann ich mal raussuchen und einfügen)
Derzeit ist Altbestand auf dem Grundstück,. Entsprechend des B-Plans steht da auch die Garage (8m)
Von der Strasse steigt die Einfahrt ca. 0,5-1m an bis zur Garage. Die Einfahrt ist etwa ca. 12m lang.
(Wenn ich das so schreibe kommen mir 5-10% Steigung recht viel vor. Ich messe das mal nach)
Jetzt ist meine Frage, ob es möglich wäre die Garage 1,30m einzugraben. Nach meinem Verständnis wäre die dann nur 1,40m über die Gelände-Oberkante und zählt als "unterirdsiches Gebäude", welches in der Grenzbebauung / Abstandsflächen nicht betrachtet wird.
Stimmt mein Verständnis hier ?
Wäre dann z.B. eine 12m lange Garage möglich ?
Die Garage wäre eine Grenzbebauung und auf der anderen Seite direkt am Haus.
Das Haus soll einen Keller bekommen. Eine Verbindungs Türe wäre nicht erforderlich. Wenn möglich, natürlich gerne.
Ich vermute, ich müsste mir wohl Gedanken machen um Erd-Druck, Grundwasser-Spiegel, Entwässerung der Einfahrt, da das Wasser dann nicht zur Strasse, sondern zur Garage hin fliesst.
Und bei den Zahlen-Spielerreien müsste ich natürlich noch genau bestimmen, wie tief man eingraben muss um das Mittel 1,4m über OK Gelände zu erreichen, und bei welcher Position sich welches Einfahrt-Gefälle ergibt.
Habe ich sonst noch etwas vergessen ?
Viele Grüße
FiToCaRi
wir haben ein Grundstück in Bayern. Wenn ich das richtig verstanden haben sind dort nach BayBo 9m lange Garagen als Grenzbebauung möglich.
Bebauungsplan liegt vor und sieht eine Garage in Grenzbebauung vor. (Kann ich mal raussuchen und einfügen)
Derzeit ist Altbestand auf dem Grundstück,. Entsprechend des B-Plans steht da auch die Garage (8m)
Von der Strasse steigt die Einfahrt ca. 0,5-1m an bis zur Garage. Die Einfahrt ist etwa ca. 12m lang.
(Wenn ich das so schreibe kommen mir 5-10% Steigung recht viel vor. Ich messe das mal nach)
Jetzt ist meine Frage, ob es möglich wäre die Garage 1,30m einzugraben. Nach meinem Verständnis wäre die dann nur 1,40m über die Gelände-Oberkante und zählt als "unterirdsiches Gebäude", welches in der Grenzbebauung / Abstandsflächen nicht betrachtet wird.
Stimmt mein Verständnis hier ?
Wäre dann z.B. eine 12m lange Garage möglich ?
Die Garage wäre eine Grenzbebauung und auf der anderen Seite direkt am Haus.
Das Haus soll einen Keller bekommen. Eine Verbindungs Türe wäre nicht erforderlich. Wenn möglich, natürlich gerne.
Ich vermute, ich müsste mir wohl Gedanken machen um Erd-Druck, Grundwasser-Spiegel, Entwässerung der Einfahrt, da das Wasser dann nicht zur Strasse, sondern zur Garage hin fliesst.
Und bei den Zahlen-Spielerreien müsste ich natürlich noch genau bestimmen, wie tief man eingraben muss um das Mittel 1,4m über OK Gelände zu erreichen, und bei welcher Position sich welches Einfahrt-Gefälle ergibt.
Habe ich sonst noch etwas vergessen ?
Viele Grüße
FiToCaRi