H
HessamA
Hallo liebe Forumsmitglieder:innen,
Ich habe folgendes Problem und würde mich über kurzfristige Rückmeldung sehr freuen. Ich muss hier einige wichtige Details mitgeben damit es verständlich und nachvollziehbar wird.
Wir haben 2021 vom Bauträger ein Einfamilien Reiheneckhaus erworben. Der Bauträger ließ den Bau durch einen Generalunternehmer durchführen. In unserem Bauträger und Maklervertrag ist auch eine Baubeschreibung zu allen Gewerken enthalten.
Wir haben am Tag der ersten Abnahme ca. 70 Mängel dokumentiert (mit Sachverständiger) und haben aufgrund der fehlenden Versorgung mit Strom, Warmwasser, und Heizung die Abnahme (zu recht) abgelehnt. Der Bauträger hat sich entschuldigt und wir haben die Abnahme 19 Tage später mit immer noch knapp an die 50 Mängel aber mit Strom, Warmwasser und funktionierender Heizung abgenommen und die Mängel dokumentiert. Allerdings fehlte bei der Heizungsanlage yie Wärmepumpe und uns wurde eine mobile Elektroheizung zur Verfügung gestellt. Der Generalunternehmer (GU) hat innerhalb von knapp fünf Monaten fast alle Mängel behoben. Auch die Wärmepumpe ist nun vorhanden.
Der GU hat einige Mängel nicht behoben, wo Einbehalte angeboten worden sind. Es wurde zum Beispiel für Beschädigungen am Rahmen von Türen und Fenstern eine Entschädigung vom 100 bis 150,00€ angeboten. Je nach art des Schadensfall. Ist das angemessen?
Für nicht zufriedenstellende Putzarbeiten (Q2 vereinbart und teilweise nicht bekommen) haben wir 100,00€ pro Wand angeboten bekommen. Ist das angemessen?
Jetzt kommt einer von zwei größeren Problemen, wo wir uns über den Einbehalt nicht einig sind. Ach ja...diese Mängel betreffen auch zwei andere Parteien! In der Baubeschreibung steht:"Als Steigleitungen der Heizungsanlage werden Kupferrohre installiert". Leider mussten wir feststellen, dass hier preisgünstigeres Stahl verwendet wurde, anstatt von Kupfer. Unser Bauträger hat uns einen Einbehalt von 500,00€ angeboten. Ich habe einen Freund aus dem Bereich Sanitär und Versorgungstechnik angefragt und dieser meinte, dass die Materialkosten minimal höer sind, aber das die Kosten für die Durchführung der Arbeiten bei weitem über 10.000,00€ liegen würden, weil dafür der Versorgungsschacht im komplettem Haus aufgestemmt werden müsste, was zur Folge hätte, dass Badezimmer und Gäste-WC komplett neu gefliest werden müssten. Der Aufwand wäre also enorm und das Haus über die Zeit der Bauarbeiten nicht bewohnbar. Also haben wir die 500,00€ vom Bauträger abgelehnt und unserseits einen Einbehalt von 9.250,00€ gefordert. Der Bauträger hat das abgelehnt und uns mitgeteilt, dass wir uns in so einem Fall ein Schiedsgutachterverfahren einzuleiten haben, weil das vertraglich so vereinbart wurde. Wie seht ihr das?
Optische Mängel im Vorgarten und Auffahrt. Kurze Erklärung: der Vorgarten ist inklusive eines festen Bereiches für die Mülltonnen und seitlich ein Stellplatzes. Insgesamt ist dieser bereich ca. 20qm groß und mit Platten und Beeten versehen. Davor verlief früher ein öffentlicher Bürgersteig. Später stellten wir fest, dass der Bürgersteig auf unserem Grundstück liegt. Nach Rücksprache mit der Stadt liegt weder im Baulastenverzeichnis noch im Grundbuch eine Dienstbarkeit oder ein Wegerecht für die Stadt vor. Die Stadt muss uns das Grundstück abkaufen, was sie aber bis dato nicht getan haben. Katasteramt hat auch bestätigt, dass hier kein öffentlicher Bürgersteig dokumentiert ist. Da hat die Stadt also "illegal" einen Bürgersteig errichtet. Egal...anderes Thema.
Nun ist der GU vertraglich verpflichtet, das Grundstück bis zur Grundstücksgrenze herzurichten. Dies hatte zur folge, dass der GU erst den Bereich des Vorgartens bzw. des Stellplatz zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt hat (ca. September 2022), als die Arbeiten am früheren Bürgersteig (Februar 2023). Dadurch haben die Platten einen deutlichen Farbunterschied, weil andere Charge. Auch wurden die Platten im Bereich ehemaliger Bürgersteig nicht flucht und fugengerecht zum Bereich Vorgarten gelegt. Aufgrund dieses optischen Mängel haben wir hier einen Einbehalt von 1.000,00€ vorgenommen. Ist das angemessen?
Ich habe folgendes Problem und würde mich über kurzfristige Rückmeldung sehr freuen. Ich muss hier einige wichtige Details mitgeben damit es verständlich und nachvollziehbar wird.
Wir haben 2021 vom Bauträger ein Einfamilien Reiheneckhaus erworben. Der Bauträger ließ den Bau durch einen Generalunternehmer durchführen. In unserem Bauträger und Maklervertrag ist auch eine Baubeschreibung zu allen Gewerken enthalten.
Wir haben am Tag der ersten Abnahme ca. 70 Mängel dokumentiert (mit Sachverständiger) und haben aufgrund der fehlenden Versorgung mit Strom, Warmwasser, und Heizung die Abnahme (zu recht) abgelehnt. Der Bauträger hat sich entschuldigt und wir haben die Abnahme 19 Tage später mit immer noch knapp an die 50 Mängel aber mit Strom, Warmwasser und funktionierender Heizung abgenommen und die Mängel dokumentiert. Allerdings fehlte bei der Heizungsanlage yie Wärmepumpe und uns wurde eine mobile Elektroheizung zur Verfügung gestellt. Der Generalunternehmer (GU) hat innerhalb von knapp fünf Monaten fast alle Mängel behoben. Auch die Wärmepumpe ist nun vorhanden.
Der GU hat einige Mängel nicht behoben, wo Einbehalte angeboten worden sind. Es wurde zum Beispiel für Beschädigungen am Rahmen von Türen und Fenstern eine Entschädigung vom 100 bis 150,00€ angeboten. Je nach art des Schadensfall. Ist das angemessen?
Für nicht zufriedenstellende Putzarbeiten (Q2 vereinbart und teilweise nicht bekommen) haben wir 100,00€ pro Wand angeboten bekommen. Ist das angemessen?
Jetzt kommt einer von zwei größeren Problemen, wo wir uns über den Einbehalt nicht einig sind. Ach ja...diese Mängel betreffen auch zwei andere Parteien! In der Baubeschreibung steht:"Als Steigleitungen der Heizungsanlage werden Kupferrohre installiert". Leider mussten wir feststellen, dass hier preisgünstigeres Stahl verwendet wurde, anstatt von Kupfer. Unser Bauträger hat uns einen Einbehalt von 500,00€ angeboten. Ich habe einen Freund aus dem Bereich Sanitär und Versorgungstechnik angefragt und dieser meinte, dass die Materialkosten minimal höer sind, aber das die Kosten für die Durchführung der Arbeiten bei weitem über 10.000,00€ liegen würden, weil dafür der Versorgungsschacht im komplettem Haus aufgestemmt werden müsste, was zur Folge hätte, dass Badezimmer und Gäste-WC komplett neu gefliest werden müssten. Der Aufwand wäre also enorm und das Haus über die Zeit der Bauarbeiten nicht bewohnbar. Also haben wir die 500,00€ vom Bauträger abgelehnt und unserseits einen Einbehalt von 9.250,00€ gefordert. Der Bauträger hat das abgelehnt und uns mitgeteilt, dass wir uns in so einem Fall ein Schiedsgutachterverfahren einzuleiten haben, weil das vertraglich so vereinbart wurde. Wie seht ihr das?
Optische Mängel im Vorgarten und Auffahrt. Kurze Erklärung: der Vorgarten ist inklusive eines festen Bereiches für die Mülltonnen und seitlich ein Stellplatzes. Insgesamt ist dieser bereich ca. 20qm groß und mit Platten und Beeten versehen. Davor verlief früher ein öffentlicher Bürgersteig. Später stellten wir fest, dass der Bürgersteig auf unserem Grundstück liegt. Nach Rücksprache mit der Stadt liegt weder im Baulastenverzeichnis noch im Grundbuch eine Dienstbarkeit oder ein Wegerecht für die Stadt vor. Die Stadt muss uns das Grundstück abkaufen, was sie aber bis dato nicht getan haben. Katasteramt hat auch bestätigt, dass hier kein öffentlicher Bürgersteig dokumentiert ist. Da hat die Stadt also "illegal" einen Bürgersteig errichtet. Egal...anderes Thema.
Nun ist der GU vertraglich verpflichtet, das Grundstück bis zur Grundstücksgrenze herzurichten. Dies hatte zur folge, dass der GU erst den Bereich des Vorgartens bzw. des Stellplatz zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt hat (ca. September 2022), als die Arbeiten am früheren Bürgersteig (Februar 2023). Dadurch haben die Platten einen deutlichen Farbunterschied, weil andere Charge. Auch wurden die Platten im Bereich ehemaliger Bürgersteig nicht flucht und fugengerecht zum Bereich Vorgarten gelegt. Aufgrund dieses optischen Mängel haben wir hier einen Einbehalt von 1.000,00€ vorgenommen. Ist das angemessen?