Wir haben am Tag der ersten Abnahme ca. 70 Mängel dokumentiert (mit Sachverständiger) und haben aufgrund der fehlenden Versorgung mit Strom, Warmwasser, und Heizung die Abnahme (zu recht) abgelehnt. Der Bauträger hat sich entschuldigt und wir haben die Abnahme 19 Tage später mit immer noch knapp an die 50 Mängel aber mit Strom, Warmwasser und funktionierender Heizung abgenommen und die Mängel dokumentiert. Allerdings fehlte bei der Heizungsanlage yie Wärmepumpe und uns wurde eine mobile Elektroheizung zur Verfügung gestellt. Der Generalunternehmer (GU) hat innerhalb von knapp fünf Monaten fast alle Mängel behoben. Auch die Wärmepumpe ist nun vorhanden.
70 Mängel muss man erstmal finden und abstellen, Chapeau auch an den Bauträger diese größtenteils abgestellt zu haben.
Der GU hat einige Mängel nicht behoben, wo Einbehalte angeboten worden sind. Es wurde zum Beispiel für Beschädigungen am Rahmen von Türen und Fenstern eine Entschädigung vom 100 bis 150,00€ angeboten. Je nach art des Schadensfall. Ist das angemessen?
Das kann dir keiner sagen ohne mehr Hintergrundinfos. Hat eine Innentür mit Zarge 350€ gekostet und du bekommst jetzt für einen "Kratzer" 1/3 der Türe umsonst ist das gut. Ist das eine Mahagoni Echtholztüre für 5.000€ fährst du natürlich schlechter.
Ist der Mangel rein optisch und beeinflusst die Funktion nicht finde ich das okay. Doof wäre es halt schon wenn jedes Fenster und jede Tür in Abzug gebracht werden müsste, dann kann ich deinen Unmut schon verstehen. Sind es im ganzen Haus 3-4, dann die Summen akzeptieren und abhaken.
Für nicht zufriedenstellende Putzarbeiten (Q2 vereinbart und teilweise nicht bekommen) haben wir 100,00€ pro Wand angeboten bekommen. Ist das angemessen?
Hier stellen sich die gleichen Fragen: wie viele Wände sind betroffen, wie gravierend sind die Abweichungen -> mit bloßem Auge zu erkennen und haben sie Auswirkungen auf Einbauten oder Möbel die an die Wand montiert werden sollen?
Jetzt kommt einer von zwei größeren Problemen, wo wir uns über den Einbehalt nicht einig sind. Ach ja...diese Mängel betreffen auch zwei andere Parteien! In der Baubeschreibung steht:"Als Steigleitungen der Heizungsanlage werden Kupferrohre installiert". Leider mussten wir feststellen, dass hier preisgünstigeres Stahl verwendet wurde, anstatt von Kupfer. Unser Bauträger hat uns einen Einbehalt von 500,00€ angeboten. Ich habe einen Freund aus dem Bereich Sanitär und Versorgungstechnik angefragt und dieser meinte, dass die Materialkosten minimal höer sind, aber das die Kosten für die Durchführung der Arbeiten bei weitem über 10.000,00€ liegen würden, weil dafür der Versorgungsschacht im komplettem Haus aufgestemmt werden müsste, was zur Folge hätte, dass Badezimmer und Gäste-WC komplett neu gefliest werden müssten. Der Aufwand wäre also enorm und das Haus über die Zeit der Bauarbeiten nicht bewohnbar. Also haben wir die 500,00€ vom Bauträger abgelehnt und unserseits einen Einbehalt von 9.250,00€ gefordert. Der Bauträger hat das abgelehnt und uns mitgeteilt, dass wir uns in so einem Fall ein Schiedsgutachterverfahren einzuleiten haben, weil das vertraglich so vereinbart wurde. Wie seht ihr das?
Du hast eben geschrieben es gibt pro anderen Haushalt einen Einbehalt von 2.000€. Dann schließe dich dem doch einfach ein. Technisch sehe ich für dich keine Nachteile. 2.000€ sind schon sehr okay als Differenz für den Materialwert.
Optische Mängel im Vorgarten und Auffahrt. Kurze Erklärung: der Vorgarten ist inklusive eines festen Bereiches für die Mülltonnen und seitlich ein Stellplatzes. Insgesamt ist dieser bereich ca. 20qm groß und mit Platten und Beeten versehen. Davor verlief früher ein öffentlicher Bürgersteig. Später stellten wir fest, dass der Bürgersteig auf unserem Grundstück liegt. Nach Rücksprache mit der Stadt liegt weder im Baulastenverzeichnis noch im Grundbuch eine Dienstbarkeit oder ein Wegerecht für die Stadt vor. Die Stadt muss uns das Grundstück abkaufen, was sie aber bis dato nicht getan haben. Katasteramt hat auch bestätigt, dass hier kein öffentlicher Bürgersteig dokumentiert ist. Da hat die Stadt also "illegal" einen Bürgersteig errichtet. Egal...anderes Thema.
Hatten wir bei meinen Eltern ähnlich. Ging um 3m² die seit ca. 50 Jahren von der Stadt "abgezwickt" wurden. Ist mir durch die Planung meines Neubaus aufgefallen. Ich rief beim Bauamt und habe die Sachlage geschildert. Es gab einen Termin im Bauamt und wir haben die Modalitäten mit einem Mitarbeiter besprochen und gut war`s. Den Notar, die neue Vermessung und alle weiteren Kosten sowie einen sehr fairen m²-Preis hat die Stadt übernommen. Die Stadt kommt damit nicht auf dich zu, das musst du in die Hand nehmen und regeln.
Nun ist der GU vertraglich verpflichtet, das Grundstück bis zur Grundstücksgrenze herzurichten. Dies hatte zur folge, dass der GU erst den Bereich des Vorgartens bzw. des Stellplatz zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt hat (ca. September 2022), als die Arbeiten am früheren Bürgersteig (Februar 2023). Dadurch haben die Platten einen deutlichen Farbunterschied, weil andere Charge. Auch wurden die Platten im Bereich ehemaliger Bürgersteig nicht flucht und fugengerecht zum Bereich Vorgarten gelegt. Aufgrund dieses optischen Mängel haben wir hier einen Einbehalt von 1.000,00€ vorgenommen. Ist das angemessen?
Auch das kommt auf den Umfang und den Grad des "Mangels" an. Die Platten gleichen sich nach ein paar Jahren durch die Witterung von alleine größtenteils an. Das Thema Fugenbild bleibt natürlich. Es könnte hier doch auch noch vergleichsweise einfach nachgebessert werden wenn die Platten nur auf einem Splittbett liegen oder?
Ich kann schon verstehen, dass nach dem "rauswurf" aus der Baustelle und den abschließend zahlreich vorhandenen Mängeln jetzt der Unmut groß ist und ihr "Gerechtigkeit" wollt. Aber seit froh, dass es größtenteils bei optischen Differenzen geblieben ist und nichts bauphysikalisches oder technisches grob im Argen ist. Ich kann euch nämlich aus eigener Erfahrung heraus sagen, dass es viel schlimmere Differenzen beim Bauen geben kann als das was ihr da schildert und ich würde sehr gerne mit euch tauschen.