Carport Baugenehmigung nachträglich nötig für 45qm in SH?

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P

Pumpernickel1

Hallo Zusammen,
Ich habe folgendes Problem:

Während der Planung unseres Hauses, wurden auch die Stellplatzflächen eingekezeichnet. Von dem Architekten kam die Aussage, dass sonst nichts weiter eingekezeichnet werden muss, da es keiner weiteren Informationen für den Bauantrag bedarf. Das war vor 2 Jahren.

Nun wollten wir jetzt das Thema Doppelcarport mit angrenzendem Schuppen angehen und stellten fest, dass seit Ende letzten Jahres in Schleswig Holstein ein Bauantrag notwendig ist (ab 30qm). Dies ist sehr ärgerlich, da es damals von dem Architekten gleich mit abgefrühstückt werden könnte.

Wir fragen uns, ob es einen Weg ohne diese Baugenehmigung gibt? Oder müssen wir in den sauren Apfel beißen und ca. 3000€ für Bauantrag, Zeichnung und Statik in die Hand nehmen? Wir versuchen gerade, Lösungen zu finden. Wenn wir vor einem halben / dreiviertel Jahr ein Doppelcarport gebaut hätten, bräuchten wir dafür keinen Bauantrag. Jetzt schon..

Könnt ihr folgen und uns mögliche Wege aufzeigen? Danke euch.
 
Tolentino

Tolentino

Wo ist denn mein Beitrag hin? Da war doch nichts verbotenes drin?

Also nochmal in Kurzform:
- Die Gebäude trennen Also Carport und Schuppen extra, gfs. zwei Carports.
- maximale Grenzbeabauung beachten.
- Carportanbieter haben oft Baugenehmigungsservice der deutlich weniger kostet als 3 TEUR.
 
Y

ypg

… hätte werden können.
Ihr habt nicht, also müsst Ihr einen Bauantrag stellen. Der kostet sicherlich keine 3000€. Die Kosten sind mW abhängig von dem Objekt, was beantragt wird, mag aber in SH anders sein, zb über eine Pauschale.
 
P

Pumpernickel1

Wo ist denn mein Beitrag hin? Da war doch nichts verbotenes drin?

Also nochmal in Kurzform:
- Die Gebäude trennen Also Carport und Schuppen extra, gfs. zwei Carports.
- maximale Grenzbeabauung beachten.
- Carportanbieter haben oft Baugenehmigungsservice der deutlich weniger kostet als 3 TEUR.
Das würde tatsächlich gehen? Also zunächst Doppelcarport bis 30qm hinstellen (genehmigungsfrei). Und anschließend irgendwann ein separater Abstellraum / Schuppen (bspw biohort) daneben aufstellen (solange die 9m Länge an der Nachbarschaftsgrenze eingehalten werden).

Ich hatte nämlich schon paar Anfragen gestellt, wo sich die Kosten für eine Zeichnung + Statik auf ca. 2500€ brutto belaufen würden. Hinzu kämen noch die Behördengebühren. Daher meine Fragestellung hier, ob dies nicht zu umgehen wäre.
 
Tolentino

Tolentino

Ich bin weder Vermessungsingenieur noch Anwalt, aber ich würde sagen ja. Es muss halt ganz klar nen getrenntes Gebäude sein. Also gemeinsames Dach oder gemeinsame Wand geht nicht. Ich plane das auch so zu machen, und werde vorsichtshalber um das ganz eindeutig zu machen zwei Pultdächer hintereinander mit der gleichen Neigungsrichtung machen. Also im Profil betrachtet machen die Dächer dann nen Zickzack.
Wie gesagt, du musst bei den Carportanbietern gucken, die bieten so nen Service gleich mit an. Denen fällt das auch leicht, weil Sie die benötigten Unterlagen eh parat haben.
 
P

Pumpernickel1

Ich bin weder Vermessungsingenieur noch Anwalt, aber ich würde sagen ja. Es muss halt ganz klar nen getrenntes Gebäude sein. Also gemeinsames Dach oder gemeinsame Wand geht nicht. Ich plane das auch so zu machen, und werde vorsichtshalber um das ganz eindeutig zu machen zwei Pultdächer hintereinander mit der gleichen Neigungsrichtung machen. Also im Profil betrachtet machen die Dächer dann nen Zickzack.
Wie gesagt, du musst bei den Carportanbietern gucken, die bieten so nen Service gleich mit an. Denen fällt das auch leicht, weil Sie die benötigten Unterlagen eh parat haben.
Danke für die Info.
Das Bauamt hat dies auch nochmal bestätigt. Solange Carport oder Abstellraum nicht mehr als 30qm aufweisen. Dann werden wir das wohl auch so machen. Danke
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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