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ernieundbert
Hallo,
wir haben knapp 3000 qm Gewerbe Bauerwartungsland. Leider ein langes schmales Grundstück. Die Gemeinde möchte es gerne kaufen, wir möchten es erst nach der Erschließung verkaufen. Nun meine Frage. So ein langes schmales Grundstück bekommen wir ja nicht verkauft, rundherum gehört alles der Gemeinde. Bleibt nach der Erschließung die jetzige Form erhalten oder werden die Grundstücke in Vierecke geteilt, also überspitzt statt 300m x 10m auf zum Beispiel 30m x 100 m.
Danke
wir haben knapp 3000 qm Gewerbe Bauerwartungsland. Leider ein langes schmales Grundstück. Die Gemeinde möchte es gerne kaufen, wir möchten es erst nach der Erschließung verkaufen. Nun meine Frage. So ein langes schmales Grundstück bekommen wir ja nicht verkauft, rundherum gehört alles der Gemeinde. Bleibt nach der Erschließung die jetzige Form erhalten oder werden die Grundstücke in Vierecke geteilt, also überspitzt statt 300m x 10m auf zum Beispiel 30m x 100 m.
Danke