Frage 1: Gibt es ein Umlegungsverfahren?
Falls nein, dann ist die ganz einfache Antwort: Ihr dürft die Erschließungskosten bezahlen, sitzt dann aber auf einem unverkäuflichen Grundstück.
Falls ja, dann folgt die Frage 2: Wird Euer Grundstück einbezogen, sofern Ihr jetzt nicht verkauft?
So, wie ich Dein Eingangsposting lese, wirst Du am Ende auf einem genauso unverkäuflichen Grundstück sitzen, wie schon jetzt. Für schlappe 3.600qm wird sich a) die Gemeinde, sofern kein mega Druck da ist, nicht krumm machen. Und dann gibt es rund um Dein Grundstück viele schöne Grundstücke, die die Gemeinde genau so aufteilen kann, wie ein Investor/Käufer sie braucht.