Indirekt hast Du nun zumindest bestätigt, daß Du außer diesem merkwürdigen Anbieter nur Gabrieles Lieblingsheinz und einen Ausbauhausanbieter kennst - was für jemanden, der teure Verträge unterschreibt, gefährlich wenig ist. Meine Frage, ob der Keller denn auch von der Hanglage gefordert sei, hast Du immer noch nicht beantwortet (weil ich es nicht in DaF gefragt habe ???).
Acht Mille sind sehr viel Geld nur dafür, daß ein """Architekt""" (wohlgemerkt in Dreifach-Anführungszeichen) mehr oder weniger nur einen Grundriss in den Lageplan einzeichnet, mit Ansichten und Schnitt dazu, aber eben nur Bildchen, OHNE die eigentliche Grundlage. Daß die Leistungsphase 1 ganz vorne steht, hat sich kein Witzbold ausgedacht. Bei einem richtigen Architektenvertrag wäre eine solche Schlamperei ein Fall für die Berufshaftpflicht des Architekten. Was ist denn nun eigentlich mit Deinem Widerrufsrecht, das kannst Du nicht ewig ziehen !
Nun aber fix ab zur Anwältin, die habe ich Dir ja in meinem Beitrag #40 genannt !
Im gleichen Beitrag habe ich Dir auch den Fragebogen verlinkt, ausfüllen kannst Du den auch ohne vorherige Lernerfolge.