Die Erfordernis eines SiGeKo ist m.W. in keinem Bundesland von der Größe des Bauvorhabens abhängig, also grundsätzlich auch beim Einfamilienhaus gegeben. Zumindest, wo man als "Bauleiter" auch "Schwiegervater" ins Formular schreiben darf, ist es in der Praxis aber oft keine Aufgabe einer speziellen Person, und dann eben eine "Bauseits-" Leistung (also des Bauherrn) oder eine inklusive-Leistung bei den nicht zu discountigen Generalunternehmern.