Grundstückswahl für Doppelhaushälfte in Neubaugebiet

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B

Bertram100

Grundsätzlich würden wir die 29 bevorzugen
Ich würde das Grundstück gerade nicht nehmen. Es ist zwar größer aber nur ein wenig. Ausserdem sieht man die "Größe" gar nicht weil es ja ums Eck geht.
Ich würde eines aus der Reihenbebauung nehmen. Da ist nichts verkehrt an, es wird effizient bebaut und der Garten befindet sich hinterm Haus. So einfach.

Einen Südgarten wollte ich gar nicht. Das wäre mir in der meisten Zeit zu warm (und ist dem Rasen ist es zu trocken).

Für mich spricht wirklich gar nichts gegen eines der kleineren Grundstücke.
 
J

Jurassic135

29 würde ich auch nicht bevorzugen, aufgrund der schmal zulaufenden Form im Garten.
Ich würde 24 nehmen. Bei 25 hast du den Fußweg dran, da gucken dir die Leute automatisch in den Garten und man hört es auch, wenn da jemand läuft und redet. Bei 24 hätte ich die Hoffnung, dass man über ein schon erwähntes Giebelfenster o.ä. noch mehr Licht ins Haus bekommt.
Ansonsten finde ich die Ausrichtung nicht schlecht, ein Südgarten wird wirklich extrem heiß im Sommer. Das ist mMn nur was, wenn man dann wirklich viele hohe Bäume hat, die Schatten spenden. Sonst kann man bei dem heißen Wetter fast gar nicht auf der Terrasse sitzen, zumindest geht es uns so.
 
T

TA22028

29 würde ich auch nicht bevorzugen, aufgrund der schmal zulaufenden Form im Garten.
Ich würde 24 nehmen. Bei 25 hast du den Fußweg dran, da gucken dir die Leute automatisch in den Garten und man hört es auch, wenn da jemand läuft und redet. Bei 24 hätte ich die Hoffnung, dass man über ein schon erwähntes Giebelfenster o.ä. noch mehr Licht ins Haus bekommt.
Ansonsten finde ich die Ausrichtung nicht schlecht, ein Südgarten wird wirklich extrem heiß im Sommer. Das ist mMn nur was, wenn man dann wirklich viele hohe Bäume hat, die Schatten spenden. Sonst kann man bei dem heißen Wetter fast gar nicht auf der Terrasse sitzen, zumindest geht es uns so.
Wir schwanken auch zwischen 24 und 29.

Die 24 hat mehr Südwestseite, aber ist halt sehr „mittendrin“. Südlich davon sollen Mehrfamilienhaus gebaut werden und direkt vor der Einfahrt haben wir einen Verkehrsinsel. Daher geht aktuell unsere Tendenz eher zur 29.
 
J

Jurassic135

Hmm. Ich glaube, mit einem Mehrfamilienhaus gegenüber würde ich auch die 29 nehmen. Wie hoch wird das denn? Vermutlich wirft es einen großen Schatten auf die Häuser dahinter und es sind ist da natürlich viel mehr Bewegung vor dem Haus, als am Rand.
 
H

hanse987

Ich persönlich würde zu 29 greifen, weil es für mich im täglichen Leben praktischer wäre.

23, 24, 25 sind etwa 12m breit. Da hat man einen Stellplatz neben Haus und einer muss vor das Haus. Irgendwo muss man auch die Mülltonnen hin packen. Wo packt man die Fahrräder hin und wie kommt man damit auf die Straße. Zugang zum Hauseingang wenn da ein Stellplatz vor dem Haus? Dies alles lässt sich aus meiner Sicht bei 29 viel besser lösen.

Der Garten hinter dem Haus ist bei 23. 24, 25 größer, aber wenn man eine Garage neben dem Haus macht, hat man keinen direkten Zugang zum Garten, außer man acht auch hinten ein großes Tor.
 
B

Bertram100

Den Weg fände ich nicht schlimm. So sehr viel lauter Verkehr wird da nicht sein. Wer niet reingeguckt kriegen will, der schirmt sich ab. Von mir aus dürften die Leute ruhig die Treppe oder so durchs Fenster sehen. Schlussendlich macht man sich doch seine eigene Burg dort, wie auch immer.

Eventuell auch mal nachfragen ob die Reihengrundstücke einen Servitudenweg hinten dran haben. Bei uns war der auch nicht eingezeichnet. Wir können die Gärten auch hintenrum betreten.

Die Fahrräder können, genau wie die Mülltonnen, in de Vorgarten. Kann man überdachen, dann sieht es schön aus und alles bliebt trocken.
Meistens bleibt das Auto auf der Strasse und die Garage wird vollgerempelt. Da könnten dann auch die Fahrräder hin. Kommt drauf an wie oft man diese braucht. Ich gebrauche meins täglich mehrere Male und habe deshalb einfach im Flur stehen. Aber das wird für Familien wohl schwierig (obwohl hier das alle so machen, aus Platzmangel oder Gartenmangel).
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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