Also, nach meinem Empfinden würde ich auch sagen, dass jeder seins schützen muss, da ihr beide gleichzeitig angefangen habt, beide abgetragen habt und beide wieder anfüllt.
Aber ich weiß, dass das Recht manche Sachen anders sieht. Da gibt's dann solche Ansichten, wie dass der Störer den Gestörten von seiner Störung lastfrei zu halten hat.
Da könnte tatsächlich jemand auf die Idee kommen zu sagen, beim Aufstellen der Garage von B war da keine Erde. Du füllst auf deinem Grundstück wieder auf, dann musst du dafür sorgen, dass seine Garage heil bleibt.
Aber ich bin Laie, ein echter Jurist darf hier eh keine Beratung machen insofern, konsultiere lieber einen Anwalt, bevor du dich auf einen vor Gericht nicht haltbaren Standpunkt stellst.