Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?

5,00 Stern(e) 6 Votes
D

darksun

Kleines Update:
B hat sich anwaltlich beraten lassen (ist ja auch OK, als Laie kann man das ja auch selbst evtl. nicht richtig einschätzen).
Dieser meint, das A dafür Sorge zu tragen hat, das die (jetzt) vorhandene Garage durch die Zuschüttarbeiten (an der Seite) keinen Schaden nimmt.
(hinten wird die Garage ja Erddrucksicher bestellt).

hm.
Ich kann mir so eine Aussage von einem Anwalt (mit Baurechterfahrung) nur so erklären, das diesem nicht alle Details und die Ausgangslage bekannt sind:
Z.B. die Situation vor 4 Monaten, wo der gesamte Bereich noch mit 3 Meter Erde bedeckt war.
Und die Info, das der jetzt "freie Bereich" neben den Garagen und dem Stellplatz notwendiger Arbeitsraum für die Garagenaufstellung war.

Ausserdem: Das der Bereich hinter unserem Stellplatz wieder mit Erde aufgefüllt werden soll war auch B seit 10 Monaten bekannt (Mailverkehr, Skizzen) ...
 
WilderSueden

WilderSueden

Knackpunkt der Frage ist, ob durch das Abgraben ein neuer Geländeverlauf im rechtlichen Sinn entstanden ist. Falls dem so sein sollte, würde dein Anschütten das Gelände verändern und die Pflicht zur Sicherung nach sich ziehen.
 
Tolentino

Tolentino

Ich bin ja auch nur Laie, ich könnte mir aber vorstellen, dass es als gemeinschaftliches Bauvorhaben durchgeht und somit ohne schriftlichen Gesellschaftervertrag einfach alle Kosten durch zwei geteilt werden oder nur das eigene Grundstück betreffend jeder das seine, die gemeinsame Grenze betreffend halbiert wird.
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass A die Kosten der Sicherung an der gemeinsamen Grenze alleine tragen muss.
Aber Auf See und vor Gericht....
 
schubert79

schubert79

Von welchem Kostenaufwand sprechen wir eigentlich? L-Steine und Aufschüttung, oder? Ihr seid Nachbarn und die Bauarbeiter rücken doch sowieso mit Ihren Maschinen an. Oder geht es wieder um das berühmt berüchtigte „Prinzip“?
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
Im Forum Garage / Carport gibt es 583 Themen mit insgesamt 5828 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1keine Genehmigung Stellplatz wg. Klimaschutz? 11
2Grundriss 140 m2 Einfamilienhaus mit Garage - Hausausrichtung ok? 18
3Ergänzung von Garage & Werkstatt - Tipps? 18
4Angebot Baukosten gerechtfertigt - gemauerte Garage 9x6 m 14
5Garage des Nachbarn ragt 12 cm auf unser Grundstück 22
6Garage: Gestaltungsmöglichkeit des Daches, Erscheinungsbild 14
7Einfamilienhaus Süd-Hang Grundriss ca. 160m²- mit Keller und Garage 34
8Ideen für Anbau über Garage zusätzlicher Wohnraum 24
9Terrasse vom Nachbar grenzt an Garage 11
10Einfamilienhaus mit 135 qm Wohnfläche plus KG mit integrierter Garage/Büro 19
11Garage selbst gemauert, aber welches Garagendach wählen? 17
12Nur Estrich in der Garage - Befahren im Winter 11
13Erstes Angebot, 157m2 mit Keller, KFW 70, Garage 14
14Bungalow mit 140qm und Garage im Grundriss 13
15Geplanter Bau einer Garage an Grundstücksgrenze erlaubt? 18
16Grundriss für Einfamilienhaus mit 200m² mit Einliegerwohnung 75 +Keller 140m² +Garage 56m² 59
17Grenzbebauung durch Garage so rechtens? 53
18Strom vom Haus in die Garage legen 11
19Korrekte Ausführung thermische Trennung Haus/Garage 16
20Grenze zum Nachbarn mit Garage ca. 1-2cm überbaut 51

Oben