i_b_n_a_n
gibt es da nicht eine Frist (2 Jahre) in der die Anlagenerweiterung nachgemeldet werden muss um mit der gleichen Einspeisevergütung zu laufen? Zudem müsste dann doch ein passender Elektriker ran (einer der vom Netzbetreiber autorisiert ist - oder?)Dann brauchst du dich doch auch nicht an die BKW-Grenzen zu halten, bzw. auch ein BKW erweitert ja die vorhandene Anlage und daher kannst du doch dann deine 5 möglichen Module mit einem passenden Wechsel- oder Stringrichter ausstatten und dann einfach für deine jetzige Anlage eine Erweiterung melden.
Die Anlage ist September oder Oktober 2021 in Betrieb gegangen.