M
Markusch
Hallo liebe Forumgemeinde,
wir stehen mit unserem GU , der uns ein Einfamilienhaus ohne Keller gebaut hat, kurz vor der Fertigstellung und der Bezugsfertigkeit. Nur noch die Schlussrechnung ist nach der Abnahme zu bezahlen.
Wir haben jedoch einen für uns wesentlichen Mangel in der Ausführung der Leistungen des GU festgestellt. Dieser Mangel ist jetzt auch nicht mehr zu beheben, wegen der Aufwendigkeit und der Kosten.
Die Wände im EG verlaufen schief und dies ist ganz deutlich am Verlauf der Fliesenfugen zu erkennen.
Die Fuge der Wohnzimmerfliese an der Westseite verläuft nicht parallel zur Wand. Die Abweichung beträgt
3 cm auf 7,99 m Hausbreite. Gemäß DIN 18202 ist bei einer Wandlänge von 10 Metern nur ein Abstand von 1,6 cm zulässig.
Die Fuge der Fliese läuft im Windfang ebenfalls nicht parallel zur Wand. Hier beträgt die Abweichung 0,6 cm bei einer Länge von 1,85m.
Hier sind also Fehler des Maurers beim Aufmauern der Wände im Rohbau passiert. Der Maurer des GU
( Subunternehmer) hat den Fehler bereits eingestanden und bot mir 500 € dafür an. Auch der GU versucht den Mangel zu bagatellisieren und alles kleinzureden. Ein Vorschlag zur Preisminderung kommt noch von denen. Wir haben bisher noch kein Gegengebot abgegeben. Wir überlegen das mit mehreren Tsd. € anzugeben.
( Hausbaukosten waren ca. 190.000 € ohne Grundstück )
Jetzt fragen wir uns: Wie viel € kann man für solch einen Mangel von der Schlussrechnung einbehalten.
Wie können wir vorgehen: Sachverständigen der IHK oder Rechtsanwalt einschalten der die Preisminderung mit dem GU feststellt. Wir wollen fair behandelt werden und der Mangel ist auch emotional für uns schwerwiegend. Wir bitten um Ratschläge. Danke für euer Bemühen !!
Viele Grüße
Markusch
wir stehen mit unserem GU , der uns ein Einfamilienhaus ohne Keller gebaut hat, kurz vor der Fertigstellung und der Bezugsfertigkeit. Nur noch die Schlussrechnung ist nach der Abnahme zu bezahlen.
Wir haben jedoch einen für uns wesentlichen Mangel in der Ausführung der Leistungen des GU festgestellt. Dieser Mangel ist jetzt auch nicht mehr zu beheben, wegen der Aufwendigkeit und der Kosten.
Die Wände im EG verlaufen schief und dies ist ganz deutlich am Verlauf der Fliesenfugen zu erkennen.
Die Fuge der Wohnzimmerfliese an der Westseite verläuft nicht parallel zur Wand. Die Abweichung beträgt
3 cm auf 7,99 m Hausbreite. Gemäß DIN 18202 ist bei einer Wandlänge von 10 Metern nur ein Abstand von 1,6 cm zulässig.
Die Fuge der Fliese läuft im Windfang ebenfalls nicht parallel zur Wand. Hier beträgt die Abweichung 0,6 cm bei einer Länge von 1,85m.
Hier sind also Fehler des Maurers beim Aufmauern der Wände im Rohbau passiert. Der Maurer des GU
( Subunternehmer) hat den Fehler bereits eingestanden und bot mir 500 € dafür an. Auch der GU versucht den Mangel zu bagatellisieren und alles kleinzureden. Ein Vorschlag zur Preisminderung kommt noch von denen. Wir haben bisher noch kein Gegengebot abgegeben. Wir überlegen das mit mehreren Tsd. € anzugeben.
( Hausbaukosten waren ca. 190.000 € ohne Grundstück )
Jetzt fragen wir uns: Wie viel € kann man für solch einen Mangel von der Schlussrechnung einbehalten.
Wie können wir vorgehen: Sachverständigen der IHK oder Rechtsanwalt einschalten der die Preisminderung mit dem GU feststellt. Wir wollen fair behandelt werden und der Mangel ist auch emotional für uns schwerwiegend. Wir bitten um Ratschläge. Danke für euer Bemühen !!
Viele Grüße
Markusch