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Schnubbihh
Hallo liebe Community,
wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks von Privat und fragen uns, welche Klauseln wir als Käufer in den Kaufvertrag einbringen sollten, um uns bestmöglich abzusichern.
Hintergrund:
- Hinterlandbebauung in Hamburg
- Grundstück 2 kaufen wir, Grundstück 1 (vorne) hält sich der Verkäufer zurück
- Grundstücke sind real geteilt
- Prüfung durch Kampfmittelräumdienst bereits in Auftrag gegeben und Ergebnis wird VOR Kauf vorliegen
- Bodengutachten wird VOR Kauf durchgeführt
- Verkäufer beabsichtigt Baulast und Grunddienstbarkeit auf vorderes Grundstück (1) einzutragen (Wege- und Leitungsrecht)
In den Vertrag kommt entsprechend:
- Notwendigkeit der Baulast / Grunddienstbarkeit
- Abriss der Garage auf vorderem Grundstück. Oder ist dies durch die Baulast/Grunddienstbarkeit bereits abgedeckt? Muss hierfür ein Datum festgelegt werden?
Ggf. zur Diskussion:
- Qualität/Auswahl der Zuwegung und Einfahrtstor (Straße) + Wer trägt zu welchen Teilen Kosten und Aufwände für die Zuwegung auf Grundstück 1? Empfehlungen?
- Positiver Bescheid zu einer Bauvoranfrage (um generelle Bebaubarkeit gemäß Bebauungsplan abzusichern)?
- Vorverkaufsrecht für vorderes Grundstück (falls es mal verkauft werden sollte)
- Kann man sich auf Deals einlassen, dass wir die Kosten für den Abriss der Garage (und ggf. Haus) auf Grundstück 1 tragen und dafür der Kaufpreis entsprechend gemindert wird (spart Grunderwerbsteuer). Oder fällt sowas bereits unter Steuerbetrug?
Sind solche Klauseln überhaupt möglich und sinnvoll? Habt Ihr sonst noch Empfehlungen für den Kaufvertrag?
Beste Grüße!
wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks von Privat und fragen uns, welche Klauseln wir als Käufer in den Kaufvertrag einbringen sollten, um uns bestmöglich abzusichern.
Hintergrund:
- Hinterlandbebauung in Hamburg
- Grundstück 2 kaufen wir, Grundstück 1 (vorne) hält sich der Verkäufer zurück
- Grundstücke sind real geteilt
- Prüfung durch Kampfmittelräumdienst bereits in Auftrag gegeben und Ergebnis wird VOR Kauf vorliegen
- Bodengutachten wird VOR Kauf durchgeführt
- Verkäufer beabsichtigt Baulast und Grunddienstbarkeit auf vorderes Grundstück (1) einzutragen (Wege- und Leitungsrecht)
In den Vertrag kommt entsprechend:
- Notwendigkeit der Baulast / Grunddienstbarkeit
- Abriss der Garage auf vorderem Grundstück. Oder ist dies durch die Baulast/Grunddienstbarkeit bereits abgedeckt? Muss hierfür ein Datum festgelegt werden?
Ggf. zur Diskussion:
- Qualität/Auswahl der Zuwegung und Einfahrtstor (Straße) + Wer trägt zu welchen Teilen Kosten und Aufwände für die Zuwegung auf Grundstück 1? Empfehlungen?
- Positiver Bescheid zu einer Bauvoranfrage (um generelle Bebaubarkeit gemäß Bebauungsplan abzusichern)?
- Vorverkaufsrecht für vorderes Grundstück (falls es mal verkauft werden sollte)
- Kann man sich auf Deals einlassen, dass wir die Kosten für den Abriss der Garage (und ggf. Haus) auf Grundstück 1 tragen und dafür der Kaufpreis entsprechend gemindert wird (spart Grunderwerbsteuer). Oder fällt sowas bereits unter Steuerbetrug?
Sind solche Klauseln überhaupt möglich und sinnvoll? Habt Ihr sonst noch Empfehlungen für den Kaufvertrag?
Beste Grüße!
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