Nachbar will Einspruch gegen Bau einlegen

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K

KarstenausNRW

Meine Frage wäre jetzt ob dieser Nachbar durch irgendwelche Einwände wie "Baulärm" oder "Beschädigung der Zufahrtswege während des Bau" tatsächlich gegen unseren Bau vorgehen könnte oder ob wir uns da zu viele Gedanken machen?
Nur harte Fakten zählen: Haus hält irgendwelche Abstände nicht ein, ist 5m höher als die Umgebungsbebauung usw.
Also erst einmal beruhigt zurücklehnen.
 
K

k-man2021

Bei uns war die gleiche Situation, der Nachbar hat „unser“ späteres Grundstück jahrelang unentgeltlich genutzt und alle Hebel in Bewegung gesetzt, um unseren Bau zu verhindern. Wir haben es nicht mal vorher erfahren und das Bauamt hat alle Einsprüche abgelehnt, da wir alle Baubestimmungen eingehalten haben.

Wie schon mehrfach vorgeschlagen würde auch ich mit dem Nachbarn sprechen und ansonsten abwarten.
 
R

RuLa2023

Wie alt ist die Bauvoranfrage?
Im März nächsten Jahres läuft die Bauvoranfrage aus.

Vielen Dank für die vielen Kommentare in der kurzen Zeit. Da sind wir zumindest schonmal etwas beruhigter. :)

Das Ding ist eben das wir bisher von allen Einwänden nur über andere aus dem Ort gehört haben. Die selbst haben mit uns noch kein Wort gesprochen außer mal ein "hallo" an der Straße. Das geht alles nur so hinter unserem Rücken und das nervt schon sehr. Zumal man selbst den Leuten ja "nichts getan hat" und einfach nur in eine nette Nachbarschaft ziehen wollte. Naja man kann halt nicht alles haben. Dann warten wir mal die Zeit ab und hoffen das die Baugenehmigung diesen Monat noch eintrudelt.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Ende letzten Monats ging wohl bei einigen Nachbarn ein Schreiben vom Bauamt ein bzgl. "Nachbarbeteiligung".
Diese sollen wohl innerhalb von 4 Wochen Einwendungen schriftlich geltend machen oder sich nicht melden und damit quasi ihr Einverständnis geben.
Das ist ein ganz normales Vorgehen. Sollten keine rechtlichen Aspekte verletzt sein (Abstandsflächen, Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, etc.) darf das Bauamt auch bei Einwendungen wie "gefällt mir nicht" oder "nimmt mir die Sonne weg" gar nicht ablehnen.
Um diesen Vorgang zu beschleunigen sind wir damals mit den Plänen zu 7 Nachbarn (ja, auf der einen Seite ist ein Weg, der als Gemeinschaftseigentum zu Reihenhäusern gehört) und haben die Pläne unterschreiben lassen. Zum Glück war einer der Nachbarn Architekt und hat den anderen erklärt, dass die Pläne alle rechtlichen Grundlagen einhalten und man auch nichts verhindern kann, sondern nur um ein paar Wochen verzögern. Dafür ist dann gleich die Stimmung vergiftet, was ja auch keiner will. So haben dann tatsächlich alle unterschrieben ;) .
 
E

evelinoz

das ist halt auch sowas in Deutschland, die Geheimniskrämerei. Wenn man in UK einen Bauantrag stellt, schon seit ewigen Zeiten online, überfliegt das Bauamt den Antrag innerhalb von 5 Tagen nach Formfehlern oder fehlenden Dokumenten. Falls es länger dauern sollte, bekommt man eine email, Dieser Vorgang ist dann online für die ganze Welt sichtbar. Wenn der formale Antrag ok ist, wird der Antrag registriert, der Name der Kontaktperson mitgeteilt und wie lange es etwa bis zum Bescheid dauert. Es gibt dafür zeitliche Vorgaben, normalerweise 8 Wochen. Das ist auch der Zeitpunkt, wenn alle direkten Nachbarn angeschrieben werden, sie haben 21 Tage Zeit, um ihren "Unmut" kund zu tun. Aber jedermann, muss nicht ein direkter Nachbar sein, kann selbst Einspruch erheben oder eben etwas Positives schreiben. Auch diese Einwände sind für alle online sichtbar, niemand läuft zu irgendeinem Nachbar hin. Die Baubehörde prüft den Einspruch (meist geht es um privacy, Schatten oder der Größe des Bauobjekts) und nicht 10cm Abstand. Man vermeidet damit die Kommunikation zwischen den Nachbarn, die häufig auf falschen Annahmen beruhen und die Entscheidung fällt eine neutrale Person eben das Amt. Finde ich alles viel besser als das "laienhafte" Verhandeln zwischen Nachbarn, die eh nicht über den Bauantrag entscheiden.

Da mich ein bestimmtes Gebiet interessiert, bzw die Hauspläne, bekomme ich emails, wenn ein neuer Antrag eingegangen ist.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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