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Jurassic135
Wir fahren die Philosophie, dass wir (außer dem Haus) nichts kaufen, was wir nicht bar bezahlen können. Es kommt ja auch drauf an, wie sehr man auf das Auto angewiesen ist. Wir können hier im Notfall alles mit dem E-Bike und Anhänger regeln.
Theorie und Praxis gehen da leider weit auseinander, aber das würde hier wohl den Rahmen sprengen. :)Da würde ich aus dem Rechtsanspruch folgern, daß der Betreuungsträger auch die Ersatzvornahme zahlen müsse (?)