f-pNo
Hallo zusammen,
ich komme gerade von der Baustelle.
Dort stellte ich fest, dass im OG die Fensterbrüstung zu hoch Gemauert wurde. Insgesamt sind schon die gesamten Mauern des OG hochgezogen - Anfang nächster Woche soll der Ringanker darauf kommen.
Gemessen habe ich eine Brüstungshöhe von 127 cm (von Oberkante RFB). Laut Absprache und Ausführungsplänen sollten es 113,5 cm sein. Dies betrifft insgesamt 3 Fenster.
Am liebsten dem Sachverständigen, welcher in ca. 2 Wochen kommen soll, die Aufzeigung des Mangels überlassen - sozusagen: Mangelfeststellung von amtlicher Seite.
Andererseits weiß ich, dass der GU vor drei Wochen schon die Fenster bestellt hat. Somit könnte es dann spätestens beim Einbau der Fenster zur bösen Überraschung kommen, welche noch größere Folgen nach sich zieht. --> höherer Aufwand der Mängelbeseitigung sowie größerer Zeitaufwand + Einzugsverzögerung
Was kann jetzt noch gemacht werden?
Ich glaube kaum, dass der GU den Rohbauer den Auftrag geben wird, noch mal komplett abzumauern und neu aufzusetzen.
Ggf. kann noch die Bestellung der Fenster geändert werden. Dann müssten wir aber den Mangel so akzeptieren.
ich komme gerade von der Baustelle.
Dort stellte ich fest, dass im OG die Fensterbrüstung zu hoch Gemauert wurde. Insgesamt sind schon die gesamten Mauern des OG hochgezogen - Anfang nächster Woche soll der Ringanker darauf kommen.
Gemessen habe ich eine Brüstungshöhe von 127 cm (von Oberkante RFB). Laut Absprache und Ausführungsplänen sollten es 113,5 cm sein. Dies betrifft insgesamt 3 Fenster.
Am liebsten dem Sachverständigen, welcher in ca. 2 Wochen kommen soll, die Aufzeigung des Mangels überlassen - sozusagen: Mangelfeststellung von amtlicher Seite.
Andererseits weiß ich, dass der GU vor drei Wochen schon die Fenster bestellt hat. Somit könnte es dann spätestens beim Einbau der Fenster zur bösen Überraschung kommen, welche noch größere Folgen nach sich zieht. --> höherer Aufwand der Mängelbeseitigung sowie größerer Zeitaufwand + Einzugsverzögerung
Was kann jetzt noch gemacht werden?
Ich glaube kaum, dass der GU den Rohbauer den Auftrag geben wird, noch mal komplett abzumauern und neu aufzusetzen.
Ggf. kann noch die Bestellung der Fenster geändert werden. Dann müssten wir aber den Mangel so akzeptieren.